Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anhalteordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.05.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2005
Abkürzung
AnhO
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
41/01 Sicherheitsrecht
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Pflichten der Häftlinge
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Häftlinge haben sich an die Hausordnung zu halten, den Anordnungen der Aufsichtsorgane Folge zu leisten und alles zu unterlassen, wodurch ihre eigene körperliche Sicherheit sowie die Sicherheit und Ordnung im Haftraum gefährdet werden könnte.
(2)Absatz 2,Die Häftlinge haben die von ihnen benützten Räume und Einrichtungen sauber und in Ordnung zu halten, die ihnen überlassenen Gegenstände schonend zu behandeln, nicht ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen und nicht den Anstand zu verletzen.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
10006102
Dokumentnummer
NOR12067348
Alte Dokumentnummer
N4199959011L