(6)Absatz 6,Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde gemäß Abs. 1 lit. d entfällt für die Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin sowie Molekulare Medizin, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde gemäß Absatz eins, Litera d, entfällt für die Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin sowie Molekulare Medizin, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.