Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Feuerwehr- und Rettungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
31.10.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FSG-FRV
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Form und Inhalt des Feuerwehrführerscheines
§ 1.Paragraph eins,
Der Feuerwehrführerschein hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage zu entsprechen und hat die jeweilige Landesbezeichnung des Bundeslandes, in dem der Feuerwehrführerschein ausgestellt wird, zu enthalten. Die Farbe des Feuerwehrführerscheines ist rot.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Gesetzesnummer
10012831
Dokumentnummer
NOR12158876
Alte Dokumentnummer
N9199813114U