Feuerwehr- und Rettungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 378 aus 1998,
Paragraph eins
31.10.1998
Der Feuerwehrführerschein hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage zu entsprechen und hat die jeweilige Landesbezeichnung des Bundeslandes, in dem der Feuerwehrführerschein ausgestellt wird, zu enthalten. Die Farbe des Feuerwehrführerscheines ist rot.