Kurztitel

Feuerwehr- und Rettungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 378 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.10.1998

Text

Form und Inhalt des Feuerwehrführerscheines

Paragraph eins,

Der Feuerwehrführerschein hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage zu entsprechen und hat die jeweilige Landesbezeichnung des Bundeslandes, in dem der Feuerwehrführerschein ausgestellt wird, zu enthalten. Die Farbe des Feuerwehrführerscheines ist rot.