Bundesrecht konsolidiert

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PT-Zuordnungsverordnung 1998 § 6

Kurztitel

PT-Zuordnungsverordnung 1998

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 347/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.07.1998

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PT-ZV 1998

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/02 Gehaltsgesetz 1956

Beachte

Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 284/2012.

Text

Einteilung der Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten

Paragraph 6,
  1. Absatz eins,Die im Paragraph eins, angeführten Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten werden unter Bedachtnahme auf die Absatz 2 und 3 wie folgt eingeteilt:

Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten römisch eins ......

mehr als 250 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten römisch zwei ......

mehr als 120 und höchstens 250 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten römisch drei .....

mehr als 60 und höchstens 120 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten römisch vier ....

mehr als 30 und höchstens 60 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten römisch fünf ......

alle übrigen Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten.

  1. Absatz 2,Die im Absatz eins, angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand).

    Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ............. 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7, PT 8 und PT 9 …............................. 2 Punkte.

  1. Absatz 3,Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze und systemisierte Überstundenleistungen sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze umzurechnen.

Schlagworte





Vollarbeitsplatz

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2016

Gesetzesnummer

10009093

Dokumentnummer

NOR12115084

Alte Dokumentnummer

N6199812728O

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