Auf Grund des § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird verordnet: Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998,, wird verordnet:
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
INHALTSVERZEICHNIS
Präambel
Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
Ziele - § 1Ziele - Paragraph eins
2. Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 2 Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der
Organisationsentwicklung
§ 3 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5 Informationsarbeit
§ 6 Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen
§ 7 Ressourcen
§ 8 Informationsrechte
2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 9 Kinderbetreuung und/oder Teilzeitbeschäftigung
§ 10 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 11 Kinderbetreuungseinrichtungen
2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
§ 12 Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und
Fortbildung
§ 13 Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen der
Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3 und A4
§ 14 Basisausbildung
§ 15 Schulung von Führungskräften
§ 16 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
3. Förderung des beruflichen Aufstieges
§ 17 Laufbahn- und Karriereplanung
§ 18 Besetzung von Führungspositionen
§ 19 Verbesserung der internen Information
4. Förderung des Wiedereinstiegs
§ 20 Information
§ 21 Gleitender Wiedereinstieg
§ 22 Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und
Beiräten
§ 23 Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 24 Begutachtungskommissionen im Einzelfall
Außerkrafttreten - § 25Außerkrafttreten - Paragraph 25
Anlage
Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile
Präambel
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik.