Kurztitel

Frauenförderungsplan des BMAGS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1998,

Inkrafttretensdatum

16.05.1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

StF: BGBl. II Nr. 173/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998,, wird verordnet:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

INHALTSVERZEICHNIS

Präambel

  1. Ziffer eins
    Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
  2. Ziffer eins
    Ziele - Paragraph eins

2. Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 2   Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der

      Organisationsentwicklung

§ 3   Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 4   Sprachliche Gleichbehandlung

§ 5   Informationsarbeit

§ 6   Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen

§ 7   Ressourcen

§ 8   Informationsrechte

2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 9   Kinderbetreuung und/oder Teilzeitbeschäftigung

§ 10  Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

§ 11  Kinderbetreuungseinrichtungen

2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 12  Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und

      Fortbildung

§ 13  Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen der

      Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3 und A4

§ 14  Basisausbildung

§ 15  Schulung von Führungskräften

§ 16  Vortragende und Unterrichtsmaterialien

3. Förderung des beruflichen Aufstieges

§ 17  Laufbahn- und Karriereplanung

§ 18  Besetzung von Führungspositionen

§ 19  Verbesserung der internen Information

4. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 20  Information

§ 21  Gleitender Wiedereinstieg

§ 22  Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und

   Beiräten

§ 23  Förderung der Mitarbeit von Frauen

§ 24  Begutachtungskommissionen im Einzelfall

  1. Ziffer 6
    Außerkrafttreten - Paragraph 25

Anlage

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile

Präambel

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik.