Frauenförderungsplan des BMAGS
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1998,
16.05.1998
31.12.1999
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
StF: BGBl. II Nr. 173/1998
Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998,, wird verordnet:
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
INHALTSVERZEICHNIS
Präambel
2. Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 2 Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der
Organisationsentwicklung
§ 3 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5 Informationsarbeit
§ 6 Arbeitskreis Chancengleichheit für Frauen
§ 7 Ressourcen
§ 8 Informationsrechte
2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 9 Kinderbetreuung und/oder Teilzeitbeschäftigung
§ 10 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 11 Kinderbetreuungseinrichtungen
2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
§ 12 Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und
Fortbildung
§ 13 Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen der
Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3 und A4
§ 14 Basisausbildung
§ 15 Schulung von Führungskräften
§ 16 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
3. Förderung des beruflichen Aufstieges
§ 17 Laufbahn- und Karriereplanung
§ 18 Besetzung von Führungspositionen
§ 19 Verbesserung der internen Information
4. Förderung des Wiedereinstiegs
§ 20 Information
§ 21 Gleitender Wiedereinstieg
§ 22 Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und
Beiräten
§ 23 Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 24 Begutachtungskommissionen im Einzelfall
Anlage
Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile
Präambel
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik.