Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
06.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.10.1997
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Beachte
Tritt mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik
Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation
des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot über den Sitz der
Kommission außer Kraft (vgl. § 4 und
BGBl. III Nr. 188/1997).
Titel
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot, die ausländischen Ständigen Vertretungen, die Angestellten und die Sachverständigen in bezug auf die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot
StF:
BGBl. II Nr. 63/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: Auf Grund des Paragraph eins, Absatz eins und Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
Gesetzesnummer
10001499
Dokumentnummer
NOR11001518
Alte Dokumentnummer
N1199761057J