Kurztitel

Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 1997,

Inkrafttretensdatum

06.03.1997

Außerkrafttretensdatum

31.10.1997

Beachte

Tritt mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik

Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation

des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot über den Sitz der

Kommission außer Kraft vergleiche Paragraph 4 und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,).

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot, die ausländischen Ständigen Vertretungen, die Angestellten und die Sachverständigen in bezug auf die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot

StF: BGBl. II Nr. 63/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz eins und Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: