(3)Absatz 3,Bei der Erlassung der Verordnung wurden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitserklärung, Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen Erörterung) gemäß § 17 Abs. 3 UVP-G berücksichtigt.Bei der Erlassung der Verordnung wurden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitserklärung, Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen Erörterung) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, UVP-G berücksichtigt.
Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie das Protokoll der öffentlichen Erörterung liegen bei den in Abs. 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht auf.Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie das Protokoll der öffentlichen Erörterung liegen bei den in Absatz 2, genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht auf.
Eine Veröffentlichung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Sinne des § 17 Abs. 5 UVP-G erfolgt unmittelbar im Anschluß an die Verlautbarung dieser Verordnung in einer Ausgabe der Wiener Zeitung sowie des Niederösterreichischen Amtsblattes und wird in den in Abs. 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.Eine Veröffentlichung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Sinne des Paragraph 17, Absatz 5, UVP-G erfolgt unmittelbar im Anschluß an die Verlautbarung dieser Verordnung in einer Ausgabe der Wiener Zeitung sowie des Niederösterreichischen Amtsblattes und wird in den in Absatz 2, genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.