Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Beförderungspapiere für Beförderungstätigkeiten Eisenbahnunternehmen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
15.11.1997
Außerkrafttretensdatum
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Das ExpressCargo-Beförderungspapier besteht aus vier Teilen:
Blatt 1: Original | erhält der Empfänger |
Blatt 2: Empfangsschein | bleibt im Bestimmungsbahnhof |
Blatt 3: Versandschein | bleibt im Versandbahnhof |
Blatt 4: Doppel | erhält der Absender |
(2)Absatz 2,Das ExpressCargo-Beförderungspapier kann im Einzelfall durch ein vereinfachtes Beförderungspapier ersetzt werden, das die gleichen Angaben wie das ExpressCargo-Beförderungspapier enthält und zumindest aus zwei Teilen besteht:
Blatt 1: Original | erhält der Empfänger |
Blatt 2: Empfangsschein | bleibt im Bestimmungsbahnhof |
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016
Gesetzesnummer
10007875
Dokumentnummer
NOR12088690
Alte Dokumentnummer
N5199710946U