Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten Anl. 1/13

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 302/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/13

Inkrafttretensdatum

01.09.2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage 1.3.3

         LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BETRIEBSMANAGEMENT

                            I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden               Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                        pflich-

                                  Jahrgang         Summe     tungs-

                            I. II. III. IV.  V.              gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion .............   2   2   2   2   2       10       (III)

2. Deutsch ..............   3   2   2   2   2                 (I)

3. Englisch .............   2   2   2   2   3                 (I)

4. Geschichte und

    politische Bildung ...   -   -   -   2   2                 III

5. Leibesübungen ........   2   2   2   1   1                (IVa)

6. Geographie und

    Wirtschaftskunde .....   -   2   2   -   -                (III)

7. Wirtschaft und Recht .   -   -   -   2   3                 III

8. Angewandte Mathematik    4   3   3   2   -                 (I)

9. Angewandte Physik ....   2   2   2   -   -                 (II)

10. Angewandte Chemie und

    Ökologie .............   2   3   -   -   -                  II

11. Betriebswirtschaft und

    Rechnungswesen *2) ...   4   4   4   3   3                  I

12. Angewandte Informatik    2   2   -   -   -                  I

13. Maschinentechnik und

    Elektronik ...........   3   3   -   -   -                  I

Pflichtgegenstände der

Ausbildungszweige

gemäß Abschnitt B ........  13  12  20  23  23

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl     35- 35- 35- 35- 35-    185 *1)

                            39  39  39  39  39

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden               Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der                                    pflich-

   Ausbildungszweige              Jahrgang         Summe     tungs-

                            I. II. III. IV.  V.              gruppe

--------------------------------------------------------------------

B.1  Holzwirtschaft

1.1  Forst- und

     Holzwirtschaft ......   2   2   2   2   2                 III

1.2  Technologie des

     Holzes ..............   -   -   3   3   4                  I

1.3  Säge- und

     Holzbearbeitungs-

     technik .............   -   2   3   3   4                  I

1.4  Baukonstruktion und

     Holzbau .............   -   -   2   2   2                  I

1.5  Maschinentechnik und

     Elektronik ..........   -   -   2   2   -                  I

1.6  Betriebsmanagement ..   -   -   -   -   2                  I

1.7  Konstruktionsübungen

     und Projekt .........   2   3   3   3   3                  I

1.8  Laboratorium ........   -   -   -   4   6                  I

1.9  Werkstättenlabora-

     torium ..............   -   -   -   4   -                 III

1.10 Werkstätte ..........   9   5   5   -   -                 (Va)

     Wochenstundenzahl B.1  13  12  20  23  23

B.2  Qualitäts- und

     Umweltmanagement

2.1  Angewandte Informatik   -   -   2   2   2                  I

2.2  Basisprodukte *3) ...   3   2   2   2   2                  II

2.3  Basistechnologie ....   2   2   -   -   -                  I

2.4  Qualitäts- und

     Umweltmanagement ....   2   2   5   4   4                  I

2.5  Maschinentechnik und

     Elektronik ..........   -   -   2   2   -                  I

2.6  Qualitätsprüfung und

     -lenkung ............   -   -   3   3   -                  I

2.7  Statistische Methoden

     des

     Qualitätsmanagements

     *4) .................   -   -   4   3   3                  I

2.8  Betriebs- und

     Führungstechnik .....   -   -   -   2   2                  II

2.9  Computergestützte

     Methoden des

     Qualitätsmanagements

     *2) .................   -   -   -   -   2                  I

2.10 Innovative

     Technologien und

     Dienstleistungen ....   -   -   -   -   2                  II

2.11 Projektentwicklung *5)  -   -   2   2   2                  I

2.12 Technisches Zeichnen    -   2   -   -   -                (III)

2.13 Laboratorium ........   -   -   -   3   4                  I

2.14 Werkstätte ..........   6   4   -   -   -                 (Va)

     Wochenstundenzahl B.2  13  12  20  23  23

B.3  Produktionstechnik

3.1  Angewandte Informatik   -   -   2   2   2                  I

3.2  Basisprodukte *3) ...   3   2   2   2   2                  II

3.3  Basistechnologie ....   2   2   -   -   -                  I

3.4  Qualitäts- und

     Umweltmanagement ....   2   2   -   -   -                  I

3.5  Maschinentechnik und

     Elektronik ..........   -   -   2   2   -                  I

3.6  Betriebs- und

     Führungstechnik .....   -   -   -   2   2                  II

3.7  Textilbetriebstechnik   -   -   4   3   3                  I

3.8  Produktentwicklung ..   -   -   2   3   3                  II

3.9  Angewandte Mathematik   -   -   -   -   2                 (I)

3.10 Projektentwicklung *5)  -   -   2   2   2                  I

3.11 Technisches Zeichnen    -   2   -   -   -                (III)

3.12 Laboratorium ........   -   -   -   3   3                  I

3.13 Werkstättenlabora-

     torium ..............   -   -   -   4   4                 III

3.14 Werkstätte ..........   6   4   6   -   -                 (Va)

     Wochenstundenzahl B.3  13  12  20  23  23

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden               Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der                                    pflich-

   Ausbildungszweige              Jahrgang         Summe     tungs-

                            I. II. III. IV.  V.              gruppe

--------------------------------------------------------------------

B.4  Marketing und

     Controlling

4.1  Angewandte Informatik   -   -   2   2   2                  I

4.2  Basisprodukte *3) ...   3   2   2   2   2                  II

4.3  Basistechnologie ....   2   2   -   -   -                  I

4.4  Qualitäts- und

     Umweltmanagement ....   2   2   -   -   -                  I

4.5  Französisch .........   -   2   4   4   3                 (I)

4.6  Betriebsmanagement ..   -   -   4   3   3                  I

4.7  Betriebs- und

     Führungstechnik .....   -   -   -   2   2                  II

4.8  Wirtschaftsrecht ....   -   -   3   2   -                 III

4.9  Marketing ...........   -   -   3   2   -                  II

4.10 Betriebswirtschaft

     und Rechnungswesen ..   -   -   -   3   2                  I

4.11 Angewandte Mathematik   -   -   -   -   2                 (I)

4.12 Projektentwicklung *6)  -   -   2   3   7                  I

4.13 Werkstätte ..........   6   4   -   -   -                 (Va)

     Wochenstundenzahl B.4  13  12  20  23  23

B.5  Textilchemie und

     Ökologie

5.1  Angewandte Informatik   -   -   2   2   2                  I

5.2  Basisprodukte *3) ...   3   2   2   2   2                  II

5.3  Basistechnologie ....   2   2   -   -   -                  I

5.4  Qualitäts- und

     Umweltmanagement ....   2   2   -   -   -                  I

5.5  Betriebs- und

     Führungstechnik .....   -   -   -   2   2                  II

5.6  Analytische Chemie ..   -   -   2   3   3                  I

5.7  Chemische Technologie   -   -   2   3   3                  I

5.8  Umwelttechnik .......   -   -   -   2   -                  I

5.9  Angewandte Mathematik   -   -   -   -   2                 (I)

5.10 Projektentwicklung *5)  -   -   2   2   2                  I

5.11 Technisches Zeichnen    -   2   -   -   -                (III)

5.12 Laboratorium ........   -   -   4   4   4                  I

5.13 Werkstättenlabora-

     torium ..............   -   -   -   3   3                 III

5.14 Werkstätte ..........   6   4   6   -   -                 (Va)

     Wochenstundenzahl B.5  13  12  20  23  23

--------------------------------------------------------------------

     Pflichtpraktikum ....      mindestens 8 Wochen in der

                                unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

                                in den V. Jahrgang

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden               Lehrver-

C. Freigegenstände,                                          pflich-

   Unverbindliche Übungen         Jahrgang                   tungs-

   Förderunterricht         I. II. III. IV.  V.              gruppe

--------------------------------------------------------------------

C.1  Freigegenstände

     Lebende Fremdsprache

     *7) ..................  -   2   2   2   2                (I)

     Technisches Zeichnen    -   2   -   -   -               (III)

C.2  Unverbindliche

     Übungen

     Leibesübungen ........  2   2   2   2   2               (IVa)

C.3  Förderunterricht *8)

     Deutsch

     Englisch

     Angewandte Mathematik

     Fachtheoretische

     Pflichtgegenstände

---------------------------------------------------------------------

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt römisch zwei b.

*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von einer Wochenstunde im römisch fünf. Jahrgang. *3) Mit Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

*4) Mit Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

*5) Mit Übungen im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von drei Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang und vier Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang.

*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. *8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Betriebsmanagement vermittelt Kenntnisse über industrielle und gewerbliche Fertigungen sowie das wirtschaftliche Umfeld unternehmerischer Tätigkeit. So wird das für die Berufspraxis notwendige Basiswissen über Auswahl und Lagerung von Rohstoffen, Bedienung von Maschinen und über Planung von Material-, Maschinen- und Personaleinsatz in Verbindung mit Management- und Führungskompetenzen unterrichtet. Zusätzliche Qualifikationen werden durch die Möglichkeit einer Ausrichtung auf spezielle Technologien (Holz, Textil, Textilchemie) erworben. Die Absolventen sollen befähigt sein, in Planung, Produktion, Beratung, Ein- und Verkauf sowie im Qualitätsmanagement Aufgaben auf der Ebene des Sachbearbeiters bis hinauf zur Führungsebene zu übernehmen.

Die Höhere Lehranstalt für Betriebsmanagement sieht neben einer allgemeinen bereichsübergreifenden Fachausbildung fünf Ausbildungszweige vor:

  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungszweig „Holzwirtschaft” vermittelt die für die holzwirtschaftliche Berufspraxis notwendigen Kenntnisse über die Auswahl und Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen, die Bedienung von Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen, über Holztrocknung und Holzveredlung, über Planung von Material-, Maschinen- und Personaleinsatz, über Methoden der Entscheidungsfindung nach technischen, sicherheitsvorkehrenden, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie über die in der Branche üblichen Fremdsprachen.
  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungszweig „Qualitäts- und Umweltmanagement” vermittelt die für die Berufspraxis notwendige Basis für die Ein- und Weiterführung sowie Auditierung und Bewertung des Qualitäts- und Umweltmanagements im Betrieb, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der unterstützenden statistischen und sonstigen Methoden, der Interpretation der Ergebnisse, der Evaluierung von Abläufen, der Projektentwicklung und -führung, Team- und Zusammenarbeitsfähigkeit mit externen Organisationen sowie der Bewertung und Adaption innovativer Verfahren.
  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungszweig „Produktionstechnik” vermittelt das für die Berufspraxis notwendige Basiswissen über die Entwicklung und Herstellung von Produkten, über Planung von Material-, Maschinen- und Personaleinsatz und über Methoden der Entscheidungsfindung nach technischen, sicherheitstechnischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten.
  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungszweig „Marketing und Controlling” vermittelt die im technischen und kaufmännischen Bereich erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine selbständige Tätigkeit in Führungspositionen erforderlich sind, weiters das technische Verständnis für Produkte, im Speziellen aus dem textilen Bereich, sowie die in der Berufspraxis erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse.
  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungszweig „Textilchemie und Ökologie” vermittelt die im Bereich der Produktion und insbesondere der Veredelung von textilen Materialien notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung fachgerechter Umweltschutzmaßnahmen und befähigt, ua. als Umwelt- und Abfallbeauftragter in Betrieben tätig zu werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Ausbildungszweig B.4 („Marketing und Controlling”) anstelle des Pflichtgegenstandes Französisch eine andere Lebende Fremdsprache (ausgenommen Englisch) festgelegt werden.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 1.

8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Einfache Differenzen- und Differenzialgleichungen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage; Algebraische Strukturen.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 10
    ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben zur Außenwelt sowie die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der doppelten Buchhaltung beherrschen und gebräuchliche Kostenrechnungssysteme kennen und Kalkulationen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Entscheidungen treffen können und betriebliche Daten analysieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Humanisierung der menschlichen Arbeit kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente der Wirtschaft:

Markt, Betrieb, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung, Abschluss und Erfüllung;

vertragswidrige Erfüllung.

Rechnungswesen:

Grundlagen der doppelten Buchhaltung, Einheitskontenrahmen, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Hauptbuchabschluss.

Textverarbeitung:

Grundlagen der Texterfassung, Anwendung von Textverarbeitungssoftware.

römisch zwei. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen:

Kaufmann, Firma, Firmenbuch; Rechtsform.

Betriebliche Funktionen:

Beschaffung, Lagerung, Absatz einschließlich Logistik.

Rechnungswesen:

Vertiefung der Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung der Aktiva und Passiva, Einsatz von Buchhaltungsprogrammen.

römisch drei. Jahrgang:

Produktion:

Betriebswirtschaftliche Probleme der Fertigung und des Außenhandels.

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung.

römisch vier. Jahrgang:

Organisation:

Aufbau-, Ablauforganisation, Organisationskreislauf.

Rechnungswesen:

Grundzüge der Personalverrechnug; Grundzüge der Einkommensteuer; steuerliche Aspekte im Abschluss.

römisch fünf. Jahrgang:

Investition und Finanzierung:

Investition; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung.

Rechnungswesen:

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Computerunterstützte Anwendungen in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen.

12. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Probleme der Berufspraxis lösen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

Programmieren:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.

römisch zwei. Jahrgang:

Programmentwicklung:

Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,

Strukturelemente; Datenstrukturen; Objekte.

Kommunikationstechnik:

Netzwerke; Informationsbeschaffung.

Standardsoftware:

Datenbankanwendungen; Grafik; Zusammenwirken von Softwarepaketen.

Informatik und Gesellschaft:

Auswirkungen der Informatik; Datenschutz.

  1. Ziffer 13
    MASCHINENTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Roh- und Werkstoffe des Maschinenbaus sowie die gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und der Elektronik kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Roh- und Werkstoffe:

Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der in der Technik gebräuchlichen Werkstoffe.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Achsen, Wellen, Lager.

Mechanik:

Angewandte Statik, Kinematik.

Festigkeitslehre:

Spannung, Festigkeit, Beanspruchung, Lastfälle.

römisch zwei. Jahrgang:

Energieumwandlungen, Arbeits- und Kraftmaschinen.

Maschinenelemente:

Kupplungen, Bremsen, Zahn- und Hüllgetriebe.

Mechanik, angewandte Dynamik.

Festigkeitslehre, Dimensionierung von Bauteilen.

Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik:

Grundgesetze, Bauteile, Geräte; Gefahren, Schutzmaßnahmen.

B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER AUSBILDUNGSZWEIGE

B.1 HOLZWIRTSCHAFT

1.1 FORST- UND HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die ökologischen (Forstbotanik, Waldbau, Forstökologie, Waldschutz) und technischen Grundlagen (Arbeitstechnik, Forstmaschinen und Holzbringung) der heimischen Forstwirtschaft kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    den anatomischen Aufbau der Wirtschaftsbaumarten kennen und bestimmen können;
  • Strichaufzählung
    die Holz-, Holzhalbprodukte und Holzfertigprodukte kennen;
  • Strichaufzählung
    über den Inlandsholzmarkt und die bedeutendsten Holzimport- und Holzexportländer sowie über Marketingstrategien im Allgemeinen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    über betriebstechnische Belange ausgebildet werden.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Holz- und Waldtechnologie, der Wald in Österreich, Ökologie und Standortlehre, Waldaufbau, Baumartenkunde, Holzanatomie und Holzartenkunde.

römisch zwei. Jahrgang:

Holz- und Waldtechnolgie, Holzanatomie und Holzartenkunde, Waldbau, Forsttechnik, Waldschutz.

römisch drei. Jahrgang:

Produktgestaltung:

Rundholzfehler, Rohholzsortierung und Vermessung, Industrieholz und Vermessung, Schnittholzsortierung und Vermessung, Ausbeuteberechnungen, Furniere, Holzwerkstoffe (Plattenwerkstoffe, diverse andere Holzwerkstoffe).

römisch vier. Jahrgang:

Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:

Österreichische Holzhandels- und neuere Usancen, Geltungsbereiche, Ausdrücke, Bemängelung, Haftung, Expertise, Dokumente.

Spezielle betriebstechnische Aspekte der Holzbe- und -verarbeitung:

Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft, Betriebsdatenerfassung, Qualitätssicherung.

römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen der Holzmarktlehre:

Angebot und Nachfrage, Holzmärkte, Holzmarktformen, holzwirtschaftliche Kennziffern, Marketingüberlegungen.

Holzmärkte:

Rundholzmarkt, Schnittholzmarkt, Markt für Sägenebenprodukte, Brennholzmarkt, Außen- und Weltmarkt diverser Holzprodukte.

1.2 TECHNOLOGIE DES HOLZES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die Technologien zur Herstellung von Holzwerkstoffen und die Möglichkeiten und Verfahren der Oberflächenbehandlung und des Holzschutzes kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Holzrohprodukte:

Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes, physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes, energetische Nutzung von Holz, Holztrocknung, Kochen und Dämpfen des Holzes, spanlose Holzbearbeitung.

römisch vier. Jahrgang:

Holzprodukte:

Klebstoffe und Klebetechnologie, Oberflächenbehandlung, Holzschutz, Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkantel und Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen.

römisch fünf. Jahrgang:

Holzprodukte:

Furniere und Sperrholz, Holzwerkstoffe (wie Span-, Faserplatte), Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung.

1.3 SÄGE- UND HOLZBEARBEITUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Wirkungsweise und die Instandsetzungsmaßnahmen der wichtigsten Werkzeuge in der Holzbe- und Holzverarbeitung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens kennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Bauarten und die Wirkungsweise der wichtigsten Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und verarbeitung sowie die dazu benötigten Hilfseinrichtungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Werkzeugkunde:

Werkzeugarten, Schneidengeometrie, Instandsetzungsmaßnahmen.

Spanungslehre:

Schnittrichtungen; Arbeitsverfahren.

römisch drei. Jahrgang:

Sägetechnik:

Betriebsstrukuren; Arbeitsabläufe; Maschinenaufstellungen;

spezielle Sägewerksmaschinen.

Servoeinrichtungen:

Pneumatik; Hydraulik.

Steuerungstechnik:

Grundlagen der numerisch gesteuerten Holzbearbeitung.

römisch vier. Jahrgang:

Sägemaschinen:

Gatter-, Band-, Kreis- und Kettensägen.

Messermaschinen:

Abricht- und Dickenhobelmaschinen; Fräs- und Kehlmaschinen;

Zerspaneranlagen; Furniermaschinen.

Schleifmaschinen.

römisch fünf. Jahrgang:

Förderanlagen:

Stetig- und Unstetigförderer.

Spanlose Holzbearbeitung:

Biegemaschinen; Leimmaschinen; Pressen; mechanische Einrichtungen

in Trocknungsanlagen.

Hilfseinrichtungen:

Holzverbrennungs- und Holzvergasungsanlagen; Kraft- und Arbeitsmaschinen; elektronische Messanlagen.

1.4 BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- die für den Ausbildungszweig bedeutsamen bautechnischen

Verfahren und Konstruktionen kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen:

Bauweisen, Ablauf und Rahmenbedingungen des Bauvorhabens.

Hochbau:

Elemente und Werkstoffe der Primärstruktur, bauphysikalische Aspekte.

römisch vier. Jahrgang:

Hochbau:

Elemente der Sekundärstruktur (Konditionierung), bauphysikalische

Aspekte.

Holzbau:

Grundlagen, Elemente, Tragwerke und Berechnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Hochbau:

Elemente der Tertiärstruktur (Bodenaufbauten, Trockenbau).

Holzbau:

Holzbauweisen, Wandsysteme aus Holz.

1.5 MASCHINENTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen sowohl in der Statik als auch im Maschinenbau beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzbereiche der im Fachgebiet eingesetzten Maschinenteile kennen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise und die Anwendung elektrischer Messgeräte im Ausbildungszweig kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Lösbare Verbindungen (Schrauben, Bolzen, Wellen-Naben-Verbindungen), Achsen und Wellen, Wälzlager, Gleitlager.

Festigkeitslehre:

Spannung und Festigkeit, Beanspruchungsarten, Lastfälle; Flächenmomente, Widerstandsmomente, Tragfähigkeit, Durchbiegung, Knickung, zusammengesetzte Beanspruchung

römisch vier. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Kupplungen und Bremsen, Zahnräder, Hüllgetriebe, Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik.

Elektrotechnik:

Grundlagen; Sicherheitstechnik; elektrische Energieversorgung.

Elektronik:

Grundlagen; angewandte Messtechnik; Steuerungs- und Regelungstechnik; Datenübertragungstechnik.

1.6 BETRIEBSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen kommunikativem Denken, wirtschaftlichen Sachverhalten und Verhaltensweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von modernem Qualitätsmanagement beherrschen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Gesprächsführung und Informationsübertragung; Projektmanagement;

Qualitätsmanagement

1.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    selbständig unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können;
  • Strichaufzählung
    einzelne Objekte und Baugruppen aus dem Fachbereich sowohl unter Verwendung herkömmlicher Zeichentechniken als auch durch computerunterstützte Konstruktionsmethoden berechnen und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Problemstellungen auch unter intensiver Verwendung überregionaler Datenbestände in Form von Projektarbeiten vornehmlich in Gruppenarbeiten bearbeiten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zeichnen und Schrift:

Normgerechte Darstellungstechniken in Normalrissen sowie in räumlichen Ansichten; Freihandzeichnungen einfacher Konsruktionselemente aus dem Holzbereich.

römisch zwei. Jahrgang:

Rechnerunterstützte Konstrukion:

Grundbegriffe der CAD-Technik; Darstellung einfacher Teile aus dem Fachbereich.

Maschinenelemente:

Darstellung einfacher Elemente und Baugruppen aus dem Maschinenbau.

römisch drei. Jahrgang:

Berechnungen und Konstruktionen zusammengesetzter Baugruppen aus den Fachbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen” sowie „Baukonstrukion und Holzbau”.

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Konstrukion(en) und fächerübergreifende(s) Projekt(e) aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Technologie des Holzes”, „Säge- und Holzbearbeitungstechnik” und „Baukonstruktion und Holzbau” in enger Kooperation und Abstimmung mit den Inhalten der Pflichtgegenstände „Betriebsmanagement”, „Laboratorium” und „Werkstättenlaboratorium”.

1.8 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen”, „Forst- und Holzwirtschaft”, „Technologie des Holzes”, „Säge- und Holzbearbeitungstechnik” und „Baukonstruktion und Holzbau”.

1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungs- ,Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der Praxis vorkommenden Güteprüfungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    computerunterstützte Planungen, Programmierungen und Fertigungen ausführen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Möglichkeiten der Fertigung und Werkzeugtechnik der Holzbe- und Holzverarbeitung kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen”, „Forst- und Holzwirtschaft”, „Technologie des Holzes”, „Säge- und Holzbearbeitungstechnik” und „Werkstätte”.

1.10 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Einrichungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen und montieren sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    die Produktionsplanung und -steuerung (PPS) im Zusammenhang mit der Werkzeug-, Maschinen- und Materialverwaltung ausführen können;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technologie im Bereich der Holzverarbeitung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallvorschriften kennen und beachten, um Berufskrankheiten vorzubeugen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Arbeitsvorbereitung; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln).

Holzbearbeitung:

Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Fräsen, Lamellieren, Dübeln, Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen; Benützung von Handmaschinen und einfache Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen.

römisch zwei. Jahrgang:

Holzbearbeitung:

Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

Sägen:

Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte). Kappsäge

(Einrichten, Probeschnitte).

Rund-und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Österreichische Holzhandelsusancen, Poltern, Transportieren);

Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Österreichische Holzhandelsusancen, Stapeln, Paketieren, Transportieren);

Manipulation mit Flurfördermitteln (Radlader, Rundholzbagger, Stapler).

Metallbearbeitung:

Instandsetzung von Gatter- und Kreissägeblättern, Tischlerbandsägen, Hobel- und Hackmesser (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen, Abziehen, Messen, Einrichten); Arbeiten an Schärfautomaten, Anfertigen von einfachen Werkstücken unter Verwendung von Maschinen, Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen; Materialverwaltung.

römisch drei. Jahrgang:

Sägetechnik:

Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte, Einschnitt von Nadel- und Laubholz); Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen); Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen); Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte); Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, EDV-Einsatz, Qualifikation nach Österreichischen Holzhandelsusancen, Beförderung mit Flurfördermittel); Schnittholzmanipulation (Güteklassen nach Österreichischen Holzhandelsusancen, Vermessen, Transportieren);

Trockenkammer.

Holzbearbeitung:

CNC-Technik (Fertigung von Werkstücken); Materialverwaltung (PPS);

Tischlereimaschinen (Holz- und Plattenbearbeitung).

Schärfen:

Instandsetzung von Block- und Trennbandsägeblättern, Hartmetallsägen und Fräsen (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Spannen, Stauchen, Schweißen, Neubezahnen, Reparieren); Kettensägen (Reinigen, Schärfen).

B.2 QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT

2.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Programmentwicklung:

Modifizieren bestehender Programme bzw. Unterprogramme; Objektorientierte Programmiertechniken. CASE-Tools.

Standardsoftware:

Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen, Software und Einrichten einer Arbeitsumgebung; Desktop Publishing, Entwurfs- und Konstruktionssoftware.

römisch vier. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbank-Design und Datenbankprogrammierung; Präsentationsgrafik

und Multimedia.

Kommunikationstechnik:

Datenfernverarbeitung, Telekommunikation.

römisch fünf. Jahrgang:

Software:

Standardsoftware für mathematisch/wissenschaftliche und wirtschaftliche Berechnungen, Personalinformationssysteme und Logistik; Programmierung von Makros.

Hardware:

Technische und wirtschaftliche Entscheidungskriterien für den Ankauf von EDV-Systemen; Erstellen von Anforderungsprofilen und Auswerten von Angeboten.

Innovationen:

Neue Entwicklungen in den Bereichen Hard- und Software.

2.2 BASISPRODUKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten in der Technik verwendeten Produkte und ihre Eigenschaften kennen;
  • Strichaufzählung
    die im Fachbereich verwendeten, erzeugten und vermarkteten Roh-, Zwischen- und Endprodukte und deren Einsatzmöglichkeiten kennen;
  • Strichaufzählung
    die an ein Produkt gestellten Anforderungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Art und Bedeutung von Maßnahmen zu deren Erfüllung angeben und die Beschaffenheit von Produkten analysieren können und die für den Handel bedeutsamen produktionsspezifischen Kriterien kennen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Textilien:

Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung,

Handelsbezeichnungen.

Merkmale textiler Produkte:

Fasern, Fäden, Flächen; fachbezogene Normen- und Vorschriften;

Material- und Pflegekennzeichnung.

römisch zwei. Jahrgang:

Basisprodukte des technischen Bedarfes:

Übersicht (Werkzeuge und Betriebsmittel, Einrichtungen, Transport- und Fördermittel); Eigenschaften und Einsatz.

Zuordnung von Textilien im Alltag:

Gruppieren nach Verwendung; Eigenschaften, Herkunft, Aufbau, Gebrauchswert (Nutzung, Pflege), Geltungswert; Produktbeschreibung (Datenblätter, Handelsbezeichnungen).

römisch drei. Jahrgang:

Technische Produkte:

Bedeutung und Erfassung der Eigenschaften technischer Roh-,

Zwischen- und Endprodukte.

Textile Produkte:

Bedeutung und Erfassung der Eigenschaften von Fasern, Fäden und Fertigprodukten (Maschenwaren, Webwaren, Vliesstoffe); technische und modische Elemente der Mustergestaltung; Einflüsse der Verarbeitungsstufen und Nachbehandlung; bekleidungsphysiologische Aspekte.

römisch vier. Jahrgang:

Analyse:

Materialzusammensetzung, technische Daten, Muster, Modifikationen.

Technische Kalkulation:

Ermittlung von Kenndaten, Produkt- und Fertigungsberechnungen,

Prozessparameter.

High-Performance-Textilien:

Eigenschaften und Einsatzgebiete (Technik, Medizin; Funktionelle

Bekleidung); Verbund- und Matrixwerkstoffe.

römisch fünf. Jahrgang:

Kollektionsgestaltung:

Trendbeobachtung, Termin- und Fertigungsplanung,

Produktentwicklung.

Reklamationsbearbeitung:

Produkt- und Fehleranalyse, Auswahl von Prüfmöglichkeiten, Verbesserungsvorschläge, Fehlervermeidung; Dokumentation.

2.3 BASISTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in der industriellen und gewerblichen Fertigung zur Anwendung kommenden Technologien exemplarisch kennen und einen Überblick über das Fachgebiet in Bezug auf seine weitere Ausbildung erhalten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte kennen und branchenunabhängige Aspekte gewerblicher und industrieller Produktion kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Betriebstechnik:

Aufbau- und Ablauforganisationen; Produktionsstufen;

Produktionsorganisation.

Textile Fertigungsbetriebe:

Aufbau; industrielle und gewerbliche Produktion.

römisch zwei. Jahrgang:

Produktionsverfahren:

Herstellung von Fäden und textilen Flächen, Ausrüstung, Veredelung und Reinigung; Technologische Merkmale der eingesetzten Maschinen.

Begleitende Technologien:

Herstellungsverfahren für Bauteile und Funktionsgruppen im Maschinenbau und in der Elektrotechnik.

2.4 QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze des Qualitäts- und Umweltmanagements, einschließlich Vorteil und Aufwand kennen;
  • Strichaufzählung
    über die jeweils aktuellen Regelwerke informiert sein und die Bedeutung der im Qualitäts- und Umweltmanagement anzuwendenden Verfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Qualitätsmanagements und des Umweltmanagements aus betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer und rechtlicher Sicht kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Qualitäts- und Umweltmanagement:

Begriffe und deren Bedeutung, Übersicht über die Regelwerke (Önorm EN 29000ff, Önorm EN 14000ff, Önorm EN 45000ff, EMAS-Verordnung sowie deren Weiterentwicklung), vernetzte Systeme, allgemeine Verfahrensabläufe.

Praktische Beispiele aus dem Betriebsalltag, der Produktion und Dienstleistung.

römisch zwei. Jahrgang:

Qualitätsmanagement:

Entwicklung, aktueller Stand, Ziele.

Werkzeuge des Qualitätsmanagements:

Arten, Anwendbarkeit und Wirksamkeit.

römisch drei. Jahrgang:

Einschlägige Regelwerke:

Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften und Richtlinien von nationaler und internationaler Bedeutung (Önorm EN 29000ff, Önorm EN 14000ff, Önorm EN 45000ff, EMAS-Verordnung sowie deren Weiterentwicklung).

Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme:

Struktur und Elemente, Forderungen der einschlägigen Regelwerke und deren Umsetzung in unterschiedlichen betrieblichen Situationen.

Dokumentation von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen:

Handbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und relevante Organisationsdokumente.

römisch vier. Jahrgang:

Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme:

Umsetzung der Normforderungen und rechtlichen Anforderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation, Prozessorganisation und -optimierung.

Qualitäts- und Umweltpolitik:

Ziele, Strategien, Maßnahmen; Auswirkungen auf Kunden,

Mitarbeiter, Lieferanten, Gesellschaft und Umwelt sowie den Geschäftserfolg.

Audit:

Arten, Audittechnik.

römisch fünf. Jahrgang:

Implementierung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen:

Voraussetzungen, Organisation, Projektablauf.

Externe Nachweise:

Bedeutung, Organisation und Optimierung der Kosten-Nutzen-Relation

bei Konformitätsbewertung, Zertifizierung, ÖKO-Audit, Akkreditierung

und anderen externen Nachweisverfahren.

Umfassendes Qualitätsmanagement:

Verbesserung von Unternehmensprozessen, Qualitätsförderung, Motivation; Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätsinformationen, Qualitätskosten, Bewertung von Qualitätsmanagementsystemen.

2.5 MASCHINENTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse in Mechanik und Elektrotechnik vertiefen und erweitern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion der Arbeitsmaschinen und Kraftanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    Anwendungen der Gleich- und Wechselstromtechnik und der Elektronik kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Fertigungstechnik:

Werkstoffbearbeitung, Dimensionierung und Gestaltung von

Maschinenelementen.

Arbeitsmaschinen:

Pumpen und Kompressoren; Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik,

Vakuumanlagen.

Kraftanlagen:

Dampferzeugung, Wärmekraftmaschinen; Erneuerbare Energiequellen,

Energieversorgung.

römisch vier. Jahrgang:

Gleichstromtechnik:

Arbeit und Leistung; Magnetismus und Elektromagnetismus.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromgrößen, Wechselstromkreise, Drehstrom, Arbeit und Leistung.

Elektrische Maschinen und Anlagen:

Motoren, Transformatoren, Schaltgeräte, Stromversorgung.

Licht- und Installationstechnik.

Elektronik:

Halbleiter, Grundlagen elektronischer Schaltungen.

2.6 QUALITÄTSPRÜFUNG UND -LENKUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen zur Planung und Durchführung von Qualitätsprüfungen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die Kriterien des Prüfmanagements und der Prozesslenkung kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Qualitätsprüfung:

Auswahl und Bewertung von Prüfverfahren, Prüfplanung, Probennahme, Prüfablauf, Handhabung von Prüfmitteln und deren Überwachung, Bewertung von Prüfergebnissen, Ergebnisdokumentation.

römisch vier. Jahrgang:

Qualitätslenkung:

Überwachung von Fertigungs- und Dienstleistungsprozessen mittels Produkt- und Prozessparameter, Regelschleifen und Dokumentation.

2.7 STATISTISCHE METHODEN DES QUALITÄTSMANAGEMENTS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    anhand einfacher Methoden und Verfahren das Wesen der Statistik und statistischer Aussagen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die modellhaften Vorstellungen in die Praxis umsetzen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in einfache Formalismen, die das mathematische Basiswissen der Statistik darstellen, fassen können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis üblichen und aktuellen statistischen Auswert- und Schätzverfahren in ihrer Bedeutung und Anwendung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse statistischer Methoden zum Steuern in Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    darüber hinaus aber auch jenes Wissen besitzen, welches eine kritische Einschätzung der Verwendbarkeit gestattet.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Merkmale und deren Verteilungen:

Gesetz der großen Zahlen; Verteilungen für Zählergebnisse, Verteilungen für Messwerte, Lebensdauerverteilung, Parameter der Verteilungen und ihre Schätzwerte; zentraler Grenzwertsatz.

Grundgesamtheit und Stichprobe:

Stichprobenkenngrößen und Parameter der Grundgesamtheit; direkter Schluss - Zufallsstreubereiche, indirekter Schluss - Vertrauensbereiche.

Versuche:

Modellversuche in Gruppenarbeit, rechnergestützte Simulation;

statistische Prozesslenkung und Prozesskontrolle;

Prozessfähigkeitsanalyse, Qualitätsregelkarten für Messwerte und Zählergebnisse.

Anwendungen:

Beispiele weitgestreut aus den Bereichen der Produktion und Dienstleistung.

römisch vier. Jahrgang:

Stichproben:

Rechenverfahren zur Ermittlung von Kennwerten, grafische

Darstellung, fachspezifische Software.

Stichprobensysteme:

Auswahl, Handhabung, Bewertung von Stichprobenanweisungen zur Beurteilung der Losqualität; Stichprobenpläne, Annahmekennlinien.

Zuverlässigkeitsprüfung:

Begriffe und Verteilungen der Zuverlässigkeitsprüfung, Planung der Datenerfassung und Auswertung der Ergebnisse.

Statistische Tests:

Parameter-, Anpassungs-, Ausreissertests, parameterfreie Tests.

Statistische Zusammenhänge:

Korrelation, Regression, Varianzanalyse, Streuungsfortpflanzung.

Versuche:

Modellversuche in Gruppenarbeit, rechnergestützte Simulationen.

Anwendungen:

Beispiele weitgestreut aus den Bereichen der Produktion und Dienstleistung.

römisch fünf. Jahrgang:

Industrielle Versuchsmethodik:

Planung von Versuchen unter Berücksichtigung der Auswertungsmöglichkeiten; multivariante Versuche.

Problemstellungen aus der Praxis:

Fallbeispiele, Lösungsansätze, mathematische Hintergründe.

Praktische Anwendung statistischer Verfahren:

Auswertung von konkreten Stichprobenergebnissen; Umsetzung des Lehrstoffes des römisch drei. und römisch vier. Jahrganges und der industriellen Versuchsmethodik auf konkrete Situationen; Übungen mit Taschenrechner und Computer mit geeigneter Software.

Anwendungsbereich statistischer Methoden:

Abschätzung der Genauigkeit von Aussagen, Planung des erforderlichen Stichprobenumfanges, Grenzbereiche der sinnvollen Anwendung.

2.8 BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    häufige Probleme der Betriebsführung bewältigen können und Zielsetzungen des Betriebes durch entsprechendes Führungsverhalten umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige Verhaltensweisen und Kommunikationsformen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden;
  • Strichaufzählung
    in die Zukunft gerichtet agieren und motivieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Personalwesen:

Personalbedarfsermittlung (qualitative und quantitative Methoden), Personalbeschaffung (Methoden; Bewerbung, Auswahl), Beurteilung, Personalentwicklung, Bildungscontrolling.

Kommunikation:

Verbale und nonverbale Kommunikation, Grundlagen der Rhetorik,

inner- und zwischenbetriebliche Kommunikation.

römisch fünf. Jahrgang:

Management:

Führungstechniken, Führungsmodelle, Führungsverhalten; Fallbeispiele unter Berücksichtigung aktueller Trends und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse.

Persönlichkeitsentwicklung:

Kommunikation, Rhetorik, Präsentation, Verhandlungstechnik;

Karriereplanung.

2.9 COMPUTERGESTÜTZTE METHODEN DES QUALITÄTSMANAGEMENTS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Möglichkeiten softwaregestützter Managementsysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    Lösungsmöglichkeiten für konkrete Problemstellungen des Qualitäts- und Umweltmanagements erarbeiten können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Informationssysteme:

Einsatzmöglichkeiten und spezielle Anforderungen von EDV-Systemen

in Hinblick auf Qualitäts- und Umweltmanagement.

Einsatz von Software:

Bewertung, Auswahl und Handhabung von handelsüblichen Softwarepaketen zu Qualitäts- und Umweltmanagement.

2.10 INNOVATIVE TECHNOLOGIEN UND DIENSTLEISTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die nach der jeweiligen Aktualität ausgesuchten innovativen Dienstleistungen, Produkte oder Verfahren kennen und in ihrer Bedeutung und praktischen Verwendbarkeit beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit besitzen, Innovationen offen, aber nicht kritiklos zu begegnen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Innovative Produkte und Verfahren aus Wissenschaft, Industrie, Technik und Dienstleistung.

2.11 PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und die Methoden zur Planung, Durchführung und Überwachung von Projekten im Betrieb beherrschen und dabei sowohl Einzelheiten als auch Gesamtzusammenhänge wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Fertigkeit der Präsentation von Projekten erwerben;
  • Strichaufzählung
    sowohl die sich aus seiner Schwerpunktausbildung ergebende fachliche Rolle wahrnehmen und einbringen als auch seine Fähigkeiten in der Teamarbeit unter Beweis stellen;
  • Strichaufzählung
    die sich aus der Zusammenarbeit ergebenden Interessenskonflikte erkennen und handhaben können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Projektvorplanung:

Zielsetzung, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung; Koordination mit allen Stellen des Unternehmens; Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsphasen:

Projektanalyse (eine Vorgehensmodell, Ermittlung des Anforderungsprofils), Projektanalyse (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implimentierungsvorbereitung, Implementierung).

Planungsmethoden:

Methoden der Istzustandsaufnahme und -analyse, Strukturierungsmethoden; Methoden grafischer Ablaufdarstellungen, Entscheidungstabellen, einfache Netzpläne.

Kommunikation:

Arbeitsanweisungen, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.

römisch vier. Jahrgang:

Methoden:

Techniken der Teamarbeit und Vertiefung, Technische Beschreibung

und Dokumentation; computergestütztes Arbeiten.

Einfache Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Projektphasen:

Pflichtenheft, Termin- und Zeitplan, Variantenbildung, -auswahl und -beurteilung; Strategien und Kostenberechnungen; Präsentation; Vergabeverhandlungen.

Komplexe Projekte.

2.12 TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Skizzen anfertigen, Werkzeichnungen und Pläne lesen und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    mit Konstruktionszeichnungen (auch softwaregestützten) vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Darstellungstechnik:

Skizzen, Normalriss, schiefe Projektion, technische Schnitte,

normgerechte Werkzeichnung.

Konstruktionszeichnungen:

Hauptrisse, Axonometrie, Isometrie, Konstruktionssoftware.

2.13 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    exemplarisch Prüfungen zum Qualitäts- und Umweltmanagement sowie zur Behandlung von Reklamationen praktisch durchführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit besitzen, geeignete Prüfverfahren und Prüfbedingungen für eine effiziente Qualitätseinstufung und Qualitätskontrolle auszuwählen;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse interpretieren und Berichte verfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Qualitäts- und Umweltmanagement in Gruppenarbeit und im Rollenspiel geübt sein;
  • Strichaufzählung
    die psychologischen Erfordernisse und die organisatorischen Maßnahmen zur Implementierung von Managementsystemen und für Audits und Verbesserungsprogramme kennen und umsetzen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mess- und Prüfmittel:

Beschaffung (Auswahlkriterien, Spezifikation, Messgenauigkeit), Überwachung (Kennzeichnung, Eichen, Kalibrieren, Justieren), Einsatz (Durchführung von Messungen und Prüfungen, Messwerterfassung, Prüf-Software).

Problemstellungen aus der Praxis der Qualitätskontrolle:

Fallbeispiele, Erarbeiten von Lösungsmodellen und Prüfanweisungen in der Gruppe, Prüfmanagement.

römisch fünf. Jahrgang:

Problemstellungen aus der Praxis der Qualitätskontrolle:

Fallbeispiele, Erarbeiten von Lösungsmodellen und Prüfanweisungen in der Gruppe, Prüfmanagement.

Planung und beispielhafte Realisierung von Maßnahmen zum Qualitäts- und Umweltmanagement:

Probenahme und Auswahlverfahren; Stichprobensysteme (Stichprobenanweisungen, Stichprobenpläne); Statistische Prozesslenkung (Prozessfähigkeitsanalyse, Qualitätsregelkarten); Zuverlässigkeitsprüfung und -planung (Prüfpläne und Stichprobensysteme, Zuverlässigkeit von Systemen); Statistische Versuchsplanung; Praktische Übungen an Prüfeinrichtungen, statistische Auswertung von Prüfergebnissen, Anfertigen von Protokollen; Praktische Übungen zur Mitarbeiterführung, Audit-Durchführung und Vorbereitung auf eine Zertifizierung.

2.14 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und den Zweck der einzelnen Arbeitsschritte erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Schwerpunktwahl in der weiteren Ausbildung unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, allgemeine Unfallverhütung; einschlägige Sicherheits- und Verhaltensvorschriften; Führen von Arbeitsberichten.

Technische Basisfertigkeiten:

Messen, Anreißen, Bohren, Biegen, Gewindeschneiden, Senken,

Feilen, Schleifen, Sägen, Nieten, Oberflächenbehandlung, Kleben,

Löten, Schweißen.

Maschinen und Maschinengruppen:

Fadentechnik, Maschinentechnik, Gewebetechnik, Vorbehandlung, Veredelungstechnik; Arbeitsweise und Einsatz der Maschinen.

Praktische Tätigkeiten:

Handhabung von Maschinen und Hilfsmitteln; einfache Einricht-, Einstell- und Instandhaltungsarbeiten; Herstellen einfacher Produkte.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinen und Maschinengruppen:

Siehe römisch eins. Jahrgang und weiters Konfektionstechnik, Textilpflege, Qualitätskontrolle; Arbeitsweise und Einsatz der Maschinen.

Praktische Tätigkeiten:

Handhabung von Maschinen und Hilfsmitteln; einfache Einricht-, Einstell- und Instandhaltungsarbeiten; Herstellen einfacher Produkte.

B.3 PRODUKTIONSTECHNIK

3.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik” in Abschnitt B.2.

3.2 BASISPRODUKTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basisprodukte” in Abschnitt B.2.

3.3 BASISTECHNOLOGIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basistechnologie” in Abschnitt B.2.

3.4 QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

3.5 MASCHINENTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Maschinentechnik und Elektronik” in Abschnitt B.2.

3.6 BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Führungstechnik” in Abschnitt B.2

3.7 TEXTILBETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die produktbezogenen technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien für die Auswahl von Produktionsverfahren der Einzel- und Massenfertigung kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der textilen Fertigung verwendeten Verfahrenstechniken sowie einschlägige Vorschriften und Normen kennen;
  • Strichaufzählung
    am Beispiel der Textiltechnik den Einsatz von Produktionsmitteln und Produktionsverfahren aufeinander abstimmen, optimieren, beurteilen und bewerten können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Fadenherstellung:

Produktionsverfahren in Spinnerei, Zwirnerei und Spulerei;

Funktionselemente und deren Wirkungsweise, Produktionsparameter.

Vorbereitung:

Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung textiler Flächen;

Bereitstellung von Hilfs- und Betriebsmitteln.

Flächenherstellung:

Funktionsgruppen an Schaft- und Jacquardwebmaschinen, Flachstrickmaschinen, Rundstrickmaschinen und Kettenwirkmaschinen

römisch vier. Jahrgang:

Mustereinrichtungen und Steuereinrichtungen:

Elemente der Muster und Ablaufsteuerung an Web-, Strick-, und Wirkmaschinen.

Maschinenwahl:

Auswahl von Maschinen für Massen- und Serienfertigung.

römisch fünf. Jahrgang:

Maschinen und Verfahren:

Herstellung spezieller Bindungen und Artikelvarianten in der Weberei und Maschentechnik; Einsatz von elektronischen und EDV-Komponenten in der Muster- und Maschinensteuerung.

Vliesstoffe:

Verfahren der Vliesbildung und -verfestigung.

Planung:

Anpassung der Produktionsverfahren an Vorgaben der Produktentwicklung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte; Produktionsparameter in der Textilindustrie; einschlägige Vorschriften der Gewerbeordnung und des Arbeitnehmerschutzes.

3.8 PRODUKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis gestellten Anforderungen an ein Produkt nach technischen, kreativen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten ausarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten des Materialeinsatzes, des konstruktiven Aufbaues, der technischen Parameter und des Designs zur Erfüllung von Anforderungen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Bedingungen angeben können;
  • Strichaufzählung
    am Beispiel textiler Produkte diese Aufgaben konkret durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Anforderungen:

Ökonomische, ökologische und juridische Rahmenbedingungen als Quelle für Qualitätsforderungen; Darstellungsmöglichkeiten von Anforderungsprofilen; Produktgruppen und produktspezifische Anforderungen; Spezielle Anforderungen an Textilien.

Materialeinsatz:

Verwendung von einheitlichen, gemischten und kombinierten

Materialien; Einflüsse und Auswirkungen.

Produkte:

Roh-, Zwischen- und Fertigprodukte aus den Bereichen Spinnerei,

Weberei, Wirkerei und Strickerei.

römisch vier. Jahrgang:

Anforderungen:

Spezielle Anforderungen an Bekleidung, Ausstattung, technische und medizinische Textilien (Funktionalität, Gebrauchswert, Geltungswert).

Disposition:

Erfüllung von Anforderungen durch geeignete Wahl von Rohmaterial,

Produktionstechnik, Produkt- und Produktionsparameter, Design;

Nachbehandlung und Ausfertigung.

Materialeinsatz:

Einsatz von Spezialfasern; Möglichkeiten der Materialmischung und

-kombination.

römisch fünf. Jahrgang:

Technische Kalkulation:

Auswirkungen von Parametern auf das Endprodukt (Fasern, Fäden, Flächen); Material-, Maschinen- und Personalbedarf; Kosten-Nutzen-Rechnung.

Produktionsorganisation:

Erarbeiten von Produktionsabläufen, Maßnahmen zur Sicherstellung

der Qualität.

Nachbehandlung und Ausfertigung:

Möglichkeiten; Einflüsse und Auswirkungen.

Produktmanagement:

Produktbeschreibung und -präsentation; Saison- und Jahresplanung.

3.9 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik” in Abschnitt A.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik

(Parameterschätzung, Signifikanzprüfung).

Operations Research:

Lineare Optimierung, Methode Branch and Bound; Zuordnungsproblem;

Reisendenproblem, Netzplantechnik.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung des Ausbildungszweiges.

3.10 PROJEKTENTWICKLUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” in Abschnitt B.2.

3.11 TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe den Pflichtgegenstand „Technisches Zeichnen” in Abschnitt B.2.

3.12 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis durchführen und auswerten können, sowie die Ergebnisse interpretieren und Berichte verfassen können;
  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte auswählen können.

Lehrstoff:

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Textilbetriebstechnik” und „Produktentwicklung” sowie textiltechnische Untersuchungen, jeweils unter Nutzung der Fertigkeiten aus dem Stoffgebiet der Pflichtgegenstände „Angewandte Informatik”, „Maschinentechnik und Elektronik” sowie „Basisprodukte”.

3.13 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den für Führungsaufgaben erforderlichen Überblick über die praktischen Produktionsvorgänge des Fachbereiches besitzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe nach betriebswirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Gesichtspunkten qualitäts- und zukunftsorientiert planen und exemplarisch praktisch durchführen und dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    sein theoretisches und praktisches Wissen in Form von Demonstrationen und Unterweisungen weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Fertigungsplanung und -steuerung sowie der Fertigungs- und Qualitätskontrolle aus der betrieblichen Praxis durchführen, auswerten, interpretieren und dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Sicherheit und Arbeitsplatzgestaltung einbeziehen können.

Lehrstoff:

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung:

Termin-, Einsatz- und Materialflussplanung, Kollektionsgestaltung; Einsatzkriterien; Arbeitsabläufe; Vernetzung von Planung, Produktion und Produktkontrolle an Hand von Fallbeispielen.

Produktentwicklung:

Praktische Realisierung von Produkten unter Berücksichtigung

modischer Tendenzen, neuer Technologien und rechnergestützter

Entwurfsmethoden.

Produktion:

Aufbau, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Prüfung von

Betriebsmitteln; Analyse, Auswertung; Maschinenkapazität;

qualitätssichernde Dokumentation.

Praktische Mitarbeiterführung:

Demonstrationen, Unterweisungen und Hilfestellungen.

3.14 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt B.2.

Der Schüler soll darüber hinaus

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse der Fadentechnik, Maschentechnik, Gewebetechnik und Konfektionstechnik in ihrem Zusammenhang und logischen Abfolge verfahrens- und maschinentechnisch erfassen können;
  • Strichaufzählung
    durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades und durch Verringerung der Anweisungen in den einzelnen Bereichen in der Gewandtheit seiner Fertigkeiten und in seiner Selbständigkeit gefördert werden;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren und in exakter Fachsprache wiedergeben können.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Werkstätte” in Abschnitt B.2.

römisch drei. Jahrgang:

Maschen- und Gewebetechnik:

Herstellen von facheinschlägigen Produkten mit steigendem Schwierigkeitsgrad unter Verwendung von mechanischen und computergesteuerten Betriebsmitteln.

Konfektionstechnik:

Produktentwicklung unter Verwendung branchenüblicher Maßtabellen und Schnittkonstruktionstechniken (manuell und rechnergestützt). Verfahrens- und Fertigungstechniken der industriellen Konfektion.

B.4 MARKETING UND CONTROLLING

4.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik” in Abschnitt B.2.

4.2 BASISPRODUKTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basisprodukte” in Abschnitt B.2.

4.3 BASISTECHNOLOGIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basistechnologie” in Abschnitt B.2.

4.4 QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

4.5 FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache auf der Basis des Hörverstehens, des Leseverstehens, des Sprechens und des Schreibens bewältigen können, wobei Kommunikationsfähigkeit und Verständlichkeit im Vordergrund zu stehen haben;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus der Muttersprache in die Zielsprache und umgekehrt inhaltlich richtig vermitteln und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    Fälle aus der Berufspraxis unter Berücksichtigung der üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln und an branchenüblichen Gruppenaktivitäten mit der lebenden Fremdsprache als Arbeitssprache teilnehmen können, technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht einsetzen und sich dabei moderner Präsentations- und Moderationstechniken bedienen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Routinesituationen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Aussprache, Intonation, Schreibung; grundlegende Formen- und Satzlehre.

römisch drei. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Themen aus dem sozialen Umfeld.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Kurzreferate, Einsatz der Telekommunikation jeweils aus dem

technischen und kaufmännischen Bereich; Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstrukturen:

Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre.

römisch vier. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Themen mit vorwiegend nationaler und regionaler Bedeutung.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Bericht, Zusammenfassung, Diskussion; jeweils aus dem technischen

und kaufmännischen Bereich.

Sprachstruktur:

Ausbau- und Festigung der Formen- und Satzlehre.

römisch fünf. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Aktuelle Themen mit Bezug auf französischsprachige Länder.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte des Fachgebietes; Geschäftsorientierte Kommunikation; jeweils aus dem technischen und kaufmännischen Bereich.

Sprachstruktur:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen der Grammatik.

In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten - auch zweistündig.

4.6 BETRIEBSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    spezifische Problemstellungen aus der Sicht des Managers bearbeiten können und Instrumente des strategischen und operativen Controlling und Methoden zum Aufbau controllinggerechter Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb erkennen und selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können und dabei sozial und umweltbewusst handeln.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Handel:

Funktionen, Betriebe, Entwicklungstendenzen.

Organisationspsychologie:

Bedürfnis, Motivation, Gruppenpsychologie; Konflikte;

Führungsstile.

Rechnungswesen:

Beurteilung der Abschlüsse von Gesellschaftsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Produktionsbetrieben.

römisch vier. Jahrgang:

Management:

Managementfunktionen, Managementkonzepte.

Controlling:

Strategisches und operatives Controlling; Informationsmanagement,

Zeitmanagement, Risk-Management.

römisch fünf. Jahrgang:

Konstitutive Entscheidungen:

Neugründung und Erwerb einer Unternehmung;

Unternehmenszusammenschlüsse.

Technisches Controlling:

Fallbeispiele unter besonderer Berücksichtigung von

Produktionsbetrieben.

4.7 BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Führungstechnik” in Abschnitt B.2.

4.8 WIRTSCHAFTSRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in die spezifischen rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftspraxis eingeführt werden;
  • Strichaufzählung
    Kommunikation im rechtlichen Bereich üben, um Verhandlungen erfolgreich führen zu können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Rechtliche Aspekte von Wechsel und Scheck.

Versicherungen:

Arten der Versicherungen; Versicherungsverträge.

Vertragsrecht:

In der Wirtschaftspraxis relevante Verträge.

Datenschutz:

Grundrecht auf Datenschutz, Datenschutz im öffentlichen und

privaten Bereich, Kontrollorgane.

Schutz geistigen Eigentums:

Begriff des Eigentums in der österreichischen Rechtsordnung;

Urheberrecht (Werk, Rechte des Urhebers, freie Werknutzungen);

Patentrecht (technische Produkte und Verfahren), Musterrecht, Markenrecht.

römisch vier. Jahrgang:

Verfahrensrecht:

Grundzüge der Zivilprozessordnung, insbesondere Mahnverfahren; Grundzüge der Strafprozessordnung (aufbauend auf dem materiellen Strafrecht).

Europarecht:

Entwicklung und Struktur der EU; Verfahren der Entstehung und Umsetzung von Rechtsnormen.

EDV-Leistungsverträge:

Vertragstypen, besondere Probleme bezüglich des Gewährleistung.

Arbeitsrecht:

Angestelltengesetz, Kollektivverträge, Betriebsrat.

Gewerberecht:

Gewerberechtliche Verfahren, Betriebsanlagengenehmigung.

Umweltrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlage, umweltschutzrelevante Straftatbestände, Umweltinformationsgesetz.

4.9 MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Entscheidungen zur Lösung absatzwirtschaftlicher Probleme einzeln und im Team vorbereiten, treffen, begründen, präsentieren und vertreten können;
  • Strichaufzählung
    die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld des Weltmarktes kennen und den Auswirkungen der Veränderungen des Marktes auf den Betrieb Rechnung tragen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Marketinggrundlagen:

Konzepte, Marktgrößen, Marktbestimmungen.

Marktforschung:

Arten, Methoden, Ablauf; rechnergestützte Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungspolitische Instrumente; Investitionsgütermarketing.

Absatzmarketing:

Absatzpolitische Instrumente.

römisch vier. Jahrgang:

Außenhandel:

Rahmenbedingungen, Import, Export, internationales Marketing.

Merchandising:

Gestaltung von Verkaufsräumen und Schaufenstern, Verkaufshilfen, Regalpflege; Produktpräsentation und Kollektionsgestaltung.

Produktabsatzförderung:

Persönlicher Verkauf, Verkaufsmanagement.

4.10 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Ergänzung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen” in Abschnitt A.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen” in Abschnitt A. und weiters:

Fallstudien:

Planung und Überwachung konkreter industrieller Aufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen” in Abschnitt A. und weiters:

Praxisprojekte:

Interdisziplinäre Projekte aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Maschinentechnik und Elektronik”, „angewandte Informatik”, „Basisprodukte”, „Basistechnologie”, „Betriebsmanagement”, „Betriebs- und Führungspraxis”, „Wirtschaftsrecht”, „Marketing” sowie „Rechnungswesen”.

4.11 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik” in Abschnitt B.3.

4.12 PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” in Abschnitt B.2..

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” in Abschnitt B.2..

römisch vier. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” in Abschnitt B.2. und weiters:

Computerunterstützte Projektentwicklung:

Computerunterstützung bei Teamarbeit, Kosten- und Zeitschätzung, bei Entwurf, Realisierung, Wartung und Dokumentation.

römisch fünf. Jahrgang:

Projektphasen:

Pflichtenheft, Termin- und Zeitplan, Variantenbildung, -auswahl und -beurteilung; Strategien und Kostenberechnungen; Präsentation; Vergabeverhandlungen.

Fallstudien:

Komplexe Fallstudien (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte

Datenverarbeitung).

Praxisprojekt:

Durchführung eines komplexen, arbeitsteilig zu bewältigenden Projektes für betriebswirtschaftlich-technisch orientierte Endbenutzer.

Im römisch vier. und römisch fünf. Jahrganges spezifische Themen des Ausbildungszweiges.

4.13 WERKSTÄTTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Werkstätte” in Abschnitt B.2.

B.5 TEXTILCHEMIE UND ÖKOLOGIE

5.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik” in Abschnitt B.2.

5.2 BASISPRODUKTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basisprodukte” in Abschnitt B.2.

5.3 BASISTECHNOLOGIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Basistechnologie” in Abschnitt B.2.

5.4 QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Qualitäts- und Umweltmanagement” in Abschnitt B.2.

5.5 BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Führungstechnik” in Abschnitt B.2.

5.6 ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, deren Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung allgemeiner und praxisbezogener Aufgaben kennen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen;
  • Strichaufzählung
    stöchiometrische Berechnungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Übersicht über die aktuellen Spurenanalysen besitzen und deren Prinzip kennen und festgelegte toxikologische Grenzwerte kritisch bewerten können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen, gravimetrische und volumetrische

Einzelbestimmungen, Fasertrennungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Ionen und Fasern,

Aufschlussverfahren.

römisch vier. Jahrgang:

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und maßanalytische Bestimmungen; Elektrochemische Bestimmungsmethoden (Elektrogravimetrie, Potenziometrie, Konduktometrie).

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie, Infrarot-, Ultraviolett- und Sichtbare

Licht-Spektralanalyse, Chromatographie;

Atomabsorptions-Spektralanalyse, Plasmaanalysen,

Massenspektroskopie, Kernspektroskopie.

Umweltanalytik:

Grenzwerte und Methodenwahl; Umweltrelevante Summenparameter.

römisch fünf. Jahrgang:

Elementaranalyse:

Nachweis- und Bestimmungsmethode von Heteroatomen in organischen

Substanzen.

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside, Waschmittel, Färberei- und Druckereihilfsmittel.

Farbstoffuntersuchungen:

Farbstoffuntersuchungen in der Substanz und auf der Faser.

Umweltanalytik:

Abwasser-, Abluft- und Bodenuntersuchungen.

5.7 CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die natürlichen, modifizierten und synthetischen Roh- und Hilfsstoffe, Produktionstechniken und Verfahrensabläufe sowie Produkte und Produktdeklarationen kennen;
  • Strichaufzählung
    Einsatz- und Entsorgungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Nutzen und die Auswirkungen auf die ökologischen Schäden abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die umweltrelevanten Bereiche Luft, Wasser und Boden in ihrer produktionstechnischen Bedeutung erkennen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Textilveredlung:

Textile Faserstoffe, Behandlungsbäder, Textilvorbehandlung (mechanische und chemische Verfahren), Textilreinigung, Energiebilanz, Faserschädigung.

römisch vier. Jahrgang:

Farbgebung:

Farbstoffchemie, Farbstoffklassen, Farbmessung, Färbemechanismen und Kolorierung (Färbe- und Druckverfahren), Rezeptierung.

Techniken:

Apparate und maschinelle Einrichtungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Techniken:

Kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahrensabläufe.

Qualitätsprüfung und -kontrolle:

Beurteilung und Korrektur.

Textilnachbehandlung:

Mechanische und chemische Veredlungsverfahren.

Umwelt- und Entsorgungstechnik (Wasser, Luft, Boden).

5.8 UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Beurteilung der wichtigsten Umweltstandards erkennen und erfassen können;
  • Strichaufzählung
    Grenzwerte für die Gesundheit kennen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Umweltstandards:

Messverfahren und Grenzwerte; Boden-, Luft-, Wasser- und Schallmessungen; ÖKO-Audit und ÖKO-Labels.

Gesetze und Regelwerte:

Abfallwirtschaftsgesetz, Chemikaliengesetz, Umwelthaftungsgesetz,

Umweltinformationsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,

Abwasserverordnungen.

Umweltmanagement:

Praktische Einführung am Beispiel eines Produktionsablaufes.

5.9 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik” in Abschnitt B.3.

5.10 PROJEKTENTWICKLUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Projektentwicklung” in Abschnitt B.2.

5.11 TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe den Pflichtgegenstand „Technisches Zeichnen” in Abschnitt B.2.

5.12 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Laboratoriumstechnik kennen und praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Geräte und Apparate handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Waren- und Produktionskontrolle sowie Umweltanalytik kennen und dieses Wissen in Form von Projekten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    seine Ergebnisse unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Allgemeine Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen, Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten, Glasarbeiten.

Anorganisch präparatives Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Faser- und Ionenidentifizierung, Aufschlüsse.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und maßanalytische Bestimmungen.

römisch vier. Jahrgang:

Organisch präparative Arbeiten:

Substitutions-, Additions-, Redoxreaktionen.

Volumetrie:

Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titration.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie, Infrarot-Spektrometrie, Refraktometrie.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie.

Farbgebende Prozesse:

Färbe- und Druckverfahren.

Fasertrennungen:

Quantitative Analyse; Zwei- und Mehrkomponentenmischungen.

Kontrolle von Behandlungsbädern:

Vor-, Farb- und Nachbehandlungsbäder.

römisch fünf. Jahrgang:

Färben und Drucken:

Färben und Drucken von Einzelfasern und Fasermischungen.

Elementaranalyse:

Nachweis und quantitative Bestimmung von Heteroatomen in

organischen Substanzen.

Untersuchung textiler Produkte:

Textilhilfsmitteluntersuchungen, Farbstoffuntersuchungen,

Qualitätsprüfung an Fertigprodukten.

Umweltanalytik:

Abwasser-, Abluft- und Bodenuntersuchung.

5.13 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe den Pflichtgegenstand „Werkstättenlaboratorium” in Abschnitt B.3.

5.14 WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Werkstätte” in Abschnitt B.2.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Werkstätte” in Abschnitt B.2.

römisch drei. Jahrgang:

Grundausbildung:

Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln; Handhabung

der maschinellen Einrichtungen.

Textilveredlung:

Warenvorbehandlung; Farbgebung durch Färbung und Druck;

Warennachbehandlung.

Textilpflege:

Textilreinigung und Detachur.

Textilpflegekennzeichnung, Textilmaterialkennzeichnung,

Qualitätskontrolle.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch, Spanisch, Serbokroatisch, Ungarisch) Siehe den Pflichtgegenstand Englisch (sinngemäß).

TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe den Pflichtgegenstand „Technisches Zeichnen” in Abschnitt B.2.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Gesetzesnummer

10009056

Dokumentnummer

NOR40042024

Navigation im Suchergebnis