Bundesrecht konsolidiert

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Bilanzgliederungsverordnung Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bilanzgliederungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 157/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 437/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

29.12.2016

Abkürzung

BGVO

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Beachte

Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).

Text

Anlage B, zu Paragraph eins

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG

 

Geschäftsjahr

vorangegangenes Geschäftsjahr

  1. Ziffer eins
    Umsatzerlöse:
    1. Litera a
      Mieten/Nutzungsentgelte,
    2. Litera b
      Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,
    3. Litera c
      Zuschüsse,
    4. Litera d
      aus Sondereinrichtungen,
    5. Litera e
      aus der Betreuungstätigkeit,
    6. Litera f
      aus sonstigen Betriebsleistungen,
    7. Litera g
      aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,
    8. Litera h
      übrige;
  2. Ziffer 2
    aktivierte Verwaltungskosten;
  3. Ziffer 3
    sonstige betriebliche Erträge:
    1. Litera a
      Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
    2. Litera b
      Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
    3. Litera c
      Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
    4. Litera d
      übrige;
  4. Ziffer 4
    Abschreibungen:
    1. Litera a
      auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
    2. Litera b
      auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
  5. Ziffer 5
    Kapitalkosten;
  6. Ziffer 6
    Instandhaltungskosten;
  7. Ziffer 7
    Verwaltungskosten:
    1. Litera a
      Löhne,
    2. Litera b
      Gehälter,
    3. Litera c
      Aufwendungen für Abfertigungen,
    4. Litera d
      Aufwendungen für Altersversorgung,
    5. Litera e
      Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
    6. Litera f
      sonstige Sozialaufwendungen,
    7. Litera g
      übriger Personalaufwand,
    8. Litera h
      Kosten der Organe,
    9. Litera i
      Sachaufwendungen;
  8. Ziffer 8
    Betriebskosten;
  9. Ziffer 9
    Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
  10. Ziffer 10
    Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
  11. Ziffer 11
    sonstige betriebliche Aufwendungen:
    1. Litera a
      Steuern,
    2. Litera b
      Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
    3. Litera c
      übrige;
  12. Ziffer 12
    Zwischensumme aus 1. bis 11.;
  13. Ziffer 13
    Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
  14. Ziffer 14
    Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
  15. Ziffer 15
    sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
  16. Ziffer 16
    Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren, des Umlaufvermögens;
  17. Ziffer 17
    Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon, sind gesondert auszuweisen:
    1. Litera a
      Abschreibungen,
    2. Litera b
      Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
  18. Ziffer 18
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
  19. Ziffer 19
    Zwischensumme aus 13. bis 18.;
  20. Ziffer 20
    Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
  21. Ziffer 21
    außerordentliche Erträge;
  22. Ziffer 22
    außerordentliche Aufwendungen;
  23. Ziffer 23
    außerordentliches Ergebnis;
  24. Ziffer 24
    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
  25. Ziffer 25
    Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
  26. Ziffer 26
    Auflösung sonstiger Rücklagen;
  27. Ziffer 27
    Auflösung von Kapitalrücklagen;
  28. Ziffer 28
    Auflösung von Gewinnrücklagen;
  29. Ziffer 29
    Zuweisung zu sonstige Rücklagen;
  30. Ziffer 30
    Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
  31. Ziffer 31
    Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
  32. Ziffer 32
    Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

Schlagworte

Gewinnrechnung

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2017

Gesetzesnummer

10012704

Dokumentnummer

NOR12157640

Alte Dokumentnummer

N9199746770L

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