Kurztitel

Bilanzgliederungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

29.12.2016

Beachte

Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen vergleiche Paragraph 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,).

Text

Anlage B, zu Paragraph eins

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG

 

Geschäftsjahr

vorangegangenes Geschäftsjahr

  1. Ziffer eins
    Umsatzerlöse:
    1. Litera a
      Mieten/Nutzungsentgelte,
    2. Litera b
      Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,
    3. Litera c
      Zuschüsse,
    4. Litera d
      aus Sondereinrichtungen,
    5. Litera e
      aus der Betreuungstätigkeit,
    6. Litera f
      aus sonstigen Betriebsleistungen,
    7. Litera g
      aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,
    8. Litera h
      übrige;
  2. Ziffer 2
    aktivierte Verwaltungskosten;
  3. Ziffer 3
    sonstige betriebliche Erträge:
    1. Litera a
      Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
    2. Litera b
      Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
    3. Litera c
      Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
    4. Litera d
      übrige;
  4. Ziffer 4
    Abschreibungen:
    1. Litera a
      auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
    2. Litera b
      auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
  5. Ziffer 5
    Kapitalkosten;
  6. Ziffer 6
    Instandhaltungskosten;
  7. Ziffer 7
    Verwaltungskosten:
    1. Litera a
      Löhne,
    2. Litera b
      Gehälter,
    3. Litera c
      Aufwendungen für Abfertigungen,
    4. Litera d
      Aufwendungen für Altersversorgung,
    5. Litera e
      Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
    6. Litera f
      sonstige Sozialaufwendungen,
    7. Litera g
      übriger Personalaufwand,
    8. Litera h
      Kosten der Organe,
    9. Litera i
      Sachaufwendungen;
  8. Ziffer 8
    Betriebskosten;
  9. Ziffer 9
    Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
  10. Ziffer 10
    Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
  11. Ziffer 11
    sonstige betriebliche Aufwendungen:
    1. Litera a
      Steuern,
    2. Litera b
      Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
    3. Litera c
      übrige;
  12. Ziffer 12
    Zwischensumme aus 1. bis 11.;
  13. Ziffer 13
    Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
  14. Ziffer 14
    Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
  15. Ziffer 15
    sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
  16. Ziffer 16
    Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren, des Umlaufvermögens;
  17. Ziffer 17
    Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon, sind gesondert auszuweisen:
    1. Litera a
      Abschreibungen,
    2. Litera b
      Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
  18. Ziffer 18
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
  19. Ziffer 19
    Zwischensumme aus 13. bis 18.;
  20. Ziffer 20
    Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
  21. Ziffer 21
    außerordentliche Erträge;
  22. Ziffer 22
    außerordentliche Aufwendungen;
  23. Ziffer 23
    außerordentliches Ergebnis;
  24. Ziffer 24
    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
  25. Ziffer 25
    Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
  26. Ziffer 26
    Auflösung sonstiger Rücklagen;
  27. Ziffer 27
    Auflösung von Kapitalrücklagen;
  28. Ziffer 28
    Auflösung von Gewinnrücklagen;
  29. Ziffer 29
    Zuweisung zu sonstige Rücklagen;
  30. Ziffer 30
    Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
  31. Ziffer 31
    Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
  32. Ziffer 32
    Bilanzgewinn/Bilanzverlust.