Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bilanzgliederungsverordnung Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bilanzgliederungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 157/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 437/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

29.12.2016

Abkürzung

BGVO

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Beachte

Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).

Text

Anlage, zu Paragraph eins

BILANZ

AKTIVA

 

Stand, zum Ende des Geschäftsjahres

Stand, zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres

A. ANLAGEVERMÖGEN:

  1. Ziffer römisch eins
    Immaterielle Vermögensgegenstände:
    1. Ziffer eins
      Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
    2. Ziffer 2
      geleistete Anzahlungen;
  2. Ziffer römisch zwei
    Sachanlagen:
    1. Ziffer eins
      unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
    2. Ziffer 2
      Wohngebäude;
    3. Ziffer 3
      unternehmenseigenes Miteigentum;
    4. Ziffer 4
      sonstige Gebäude;
    5. Ziffer 5
      nicht abgerechnete Bauten;
    6. Ziffer 6
      Bauvorbereitungskosten;
    7. Ziffer 7
      Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    8. Ziffer 8
      sonstige Sachanlagen;
    9. Ziffer 9
      geleistete Anzahlungen;
  3. Ziffer römisch drei
    Finanzanlagen:
    1. Ziffer eins
      Anteile an verbundenen Unternehmen;
    2. Ziffer 2
      Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
    3. Ziffer 3
      Beteiligungen;
    4. Ziffer 4
      Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    5. Ziffer 5
      Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
    6. Ziffer 6
      sonstige Ausleihungen.

B. UMLAUFVERMÖGEN:

  1. Ziffer römisch eins
    Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
    1. Ziffer eins
      unbebaute Verkaufsgrundstücke;
    2. Ziffer 2
      Erwerbshäuser;
    3. Ziffer 3
      nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
    4. Ziffer 4
      nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
    5. Ziffer 5
      Bauvorbereitungskosten;
    6. Ziffer 6
      Vorräte;
    7. Ziffer 7
      geleistete Anzahlungen;
  2. Ziffer römisch zwei
    Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
    1. Ziffer eins
      Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
    2. Ziffer 2
      Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
    3. Ziffer 3
      Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
    4. Ziffer 4
      Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
    5. Ziffer 5
      Verrechnungen aus der Betreuungstätigkeit;
    6. Ziffer 6
      Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7. Ziffer 7
      Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8. Ziffer 8
      sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
  3. Ziffer römisch drei
    Wertpapiere und Anteile:
    1. Ziffer eins
      Anteile an verbundenen Unternehmen;
    2. Ziffer 2
      sonstige Wertpapiere und Anteile;
  4. Ziffer römisch vier
    Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:    Unter dem Bilanzstrich

   Rückgriffsforderungen

PASSIVA

 

Stand, zum Ende des Geschäftsjahres
Stand, zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres

A. EIGENKAPITAL:

  1. Ziffer römisch eins
    Geschäftsguthaben:
  2. Ziffer römisch eins
    Stammkapital:
  3. Ziffer römisch eins
    Grundkapital:
  4. Ziffer römisch zwei
    Kapitalrücklagen:
    1. Ziffer eins
      gebundene;
    2. Ziffer 2
      nicht gebundene;
  5. Ziffer römisch drei
    Gewinnrücklagen:
    1. Ziffer eins
      gesetzliche Rücklage;
    2. Ziffer 2
      satzungsmäßige Rücklage;
    3. Ziffer 3
      andere Rücklagen;
  6. Ziffer römisch vier
    Bilanzgewinn (Bilanzverlust):

         davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. SONSTIGE RÜCKLAGEN:

  1. Ziffer eins
    Bewertungsreserve (Fehlbetrag) auf Grund von Entschuldungen;
  2. Ziffer 2
    sonstige (unversteuerte) Rücklagen.

C. RÜCKSTELLUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Altersvorsorge;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    Rückstellungen für Bautätigkeit;
  5. Ziffer 5
    Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
  6. Ziffer 6
    sonstige Rückstellungen.

D. VERBINDLICHKEITEN:

  1. Ziffer eins
    Anleihen, davon konvertibel;
  2. Ziffer 2
    Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
  3. Ziffer 3
    Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
  4. Ziffer 4
    Zwischenkredite;
  5. Ziffer 5
    Darlehen sonstiger Art;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
  8. Ziffer 8
    Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
  9. Ziffer 9
    Kautionen;
  10. Ziffer 10
    Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
  11. Ziffer 11
    Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
  12. Ziffer 12
    Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
  13. Ziffer 13
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  14. Ziffer 14
    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  15. Ziffer 15
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  16. Ziffer 16
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  17. Ziffer 17
    sonstige Verbindlichkeiten
    • Strichaufzählung
      1. davon
        Steuern,
    • Strichaufzählung
      1. davon
        im Rahmen der sozialen Sicherheit.

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:

         Unter dem Bilanzstrich

         Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien

         sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen

Schlagworte

Betriebsausstattung, Grundstücksfinanzierung

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2017

Gesetzesnummer

10012704

Dokumentnummer

NOR12157639

Alte Dokumentnummer

N9199746769L

Navigation im Suchergebnis