Kurztitel
Bilanzgliederungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 157/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 437/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,
Beachte
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen vergleiche Paragraph 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,).
Text
Anlage
zu § 1Anlage, zu Paragraph eins
BILANZ
AKTIVA
| Stand zum Ende des GeschäftsjahresStand, zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen GeschäftsjahresStand, zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres |
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A. ANLAGEVERMÖGEN:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
Sachanlagen:
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
unternehmenseigenes Miteigentum;
nicht abgerechnete Bauten;
Betriebs- und Geschäftsausstattung;
Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
B. UMLAUFVERMÖGEN:
Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
unbebaute Verkaufsgrundstücke;
nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
Verrechnungen aus der Betreuungstätigkeit;
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
Wertpapiere und Anteile:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
sonstige Wertpapiere und Anteile;
Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN: Unter dem Bilanzstrich
Rückgriffsforderungen
PASSIVA
| Stand zum Ende des GeschäftsjahresStand, zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen GeschäftsjahresStand, zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres |
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A. EIGENKAPITAL:
Bilanzgewinn (Bilanzverlust):
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. SONSTIGE RÜCKLAGEN:
Bewertungsreserve (Fehlbetrag) auf Grund von Entschuldungen;
sonstige (unversteuerte) Rücklagen.
C. RÜCKSTELLUNGEN:
Rückstellungen für Abfertigungen;
Rückstellungen für Altersvorsorge;
Rückstellungen für Bautätigkeit;
Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
D. VERBINDLICHKEITEN:
Anleihen, davon konvertibel;
Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit.
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:
Unter dem Bilanzstrich
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien
sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen