Bundesrecht konsolidiert

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Vergabe der staatlichen Prüfnummer für österreichischen Qualitätswein § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vergabe der staatlichen Prüfnummer für österreichischen Qualitätswein

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 141/1997

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

23.07.1999

Index

80/03 Weinrecht

Text

Paragraph eins,

Das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt wird ermächtigt, für alle österreichischen Qualitätsweine und Prädikatsweine die staatliche Prüfnummer durch Bescheid zu verleihen sowie sämtliche Verfahren zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2014

Gesetzesnummer

10011079

Dokumentnummer

NOR12141768

Alte Dokumentnummer

N8199763420J

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