Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wasserstoffförderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
05.07.2024
Außerkrafttretensdatum
29.07.2026
Abkürzung
WFöG
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Richtlinien
§ 7.Paragraph 7,
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Richtlinien zu erlassen, die insbesondere weiterführende Regelungen
zur Durchführung, Zeitpunkte und Methoden von Zahlungen,
zu den Rechten und Pflichten des Fördernehmers,
zu Störungen in der Vertragsabwicklung, Haftung und Rückabwicklung und
gegebenenfalls Festlegungen zur Ausgestaltung und dem Verfahren der Auktionen gemäß § 8 Abs. 3gegebenenfalls Festlegungen zur Ausgestaltung und dem Verfahren der Auktionen gemäß Paragraph 8, Absatz 3
zu enthalten haben.
Im RIS seit
05.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20012636
Dokumentnummer
NOR40263003