die nachzuweisenden fachlich-methodischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, berufsethischen und berufsrechtlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, wissenschaftlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie sozialkommunikativen und selbstreflexiven Fertigkeiten und Kompetenzen einschließlich Selbstkompetenzen gemäß § 13 Abs. 2.die nachzuweisenden fachlich-methodischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, berufsethischen und berufsrechtlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, wissenschaftlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie sozialkommunikativen und selbstreflexiven Fertigkeiten und Kompetenzen einschließlich Selbstkompetenzen gemäß Paragraph 13, Absatz 2,