lesend Fachärzte/Fachärztinnen gemäß einer Verordnung nach § 3 Abs. 3 MSchG zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse auf die Daten gemäß § 4 Abs. 3 Z 1, Abs. 3c und Abs. 4 und in Fällen des § 4 Abs. 3b auch auf Daten des § 4 Abs. 3 Z 2 lit. b, c und d,lesend Fachärzte/Fachärztinnen gemäß einer Verordnung nach Paragraph 3, Absatz 3, MSchG zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse auf die Daten gemäß Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer eins,, Absatz 3 c und Absatz 4 und in Fällen des Paragraph 4, Absatz 3 b, auch auf Daten des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 2, Litera b, c und d,