Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Barrierefreiheitsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
28.06.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BaFG
Index
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Gesetzesziel
§ 1.Paragraph eins,
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch Festlegung von verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes beizutragen. Ein Umfeld mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern.
Im RIS seit
19.07.2023
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2023
Gesetzesnummer
20012316
Dokumentnummer
NOR40254361