Barrierefreiheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2023,
BG
Paragraph eins
28.06.2025
BaFG
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch Festlegung von verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes beizutragen. Ein Umfeld mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern.
19.07.2023
20012316
NOR40254361