(3)Absatz 3,Ist eine elektronische Zustellung nach Abs. 2 nicht möglich, hat eine Zustellung gemäß ZustG, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfolgen.Ist eine elektronische Zustellung nach Absatz 2, nicht möglich, hat eine Zustellung gemäß ZustG, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfolgen.