Bundesrecht konsolidiert

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Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz § 1

Kurztitel

Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 93/2022

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

72/13 Studienförderung

Text

Paragraph eins,

Studierende, die für Juni 2022 von der Studienbeihilfenbehörde Studienbeihilfe, ein Studienabschluss-Stipendium, ein Mobilitätsstipendium oder eine Studienunterstützung für ein Fernstudium erhalten, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich einen einmaligen Betrag von 300 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrags bedarf.

Im RIS seit

01.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2022

Gesetzesnummer

20011949

Dokumentnummer

NOR40245233

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2022/93/P1/NOR40245233

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