der Betreiber einer Anlage (§ 7 Abs. 1 Z 20 ElWOG 2010) zur Erzeugung von Strom gemäß § 1 Abs. 1 mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW;der Betreiber einer Anlage (Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 20, ElWOG 2010) zur Erzeugung von Strom gemäß Paragraph eins, Absatz eins, mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW;