Bundesrecht konsolidiert

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Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 10/2022

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2022

Außerkrafttretensdatum

31.05.2024

Abkürzung

NEHG 2022

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Ziel

Paragraph eins,

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die stufenweise Einführung einer kosteneffizienten und wirkungsvollen Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der langfristigen Zielvorgaben des Übereinkommens von Paris, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, und den jeweils geltenden unionsrechtlichen Zielvorgaben für die Reduzierung der nationalen Treibhausgasemissionen in den nicht dem EU-Emissionshandel unterliegenden Sektoren geleistet werden. Zu diesem Zweck wird ein nationales Handelssystem mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Stufen eingeführt.

Im RIS seit

15.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2024

Gesetzesnummer

20011818

Dokumentnummer

NOR40242262

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2022/10/P1/NOR40242262

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