Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Waldresilienzfondsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
25.07.2020
Außerkrafttretensdatum
31.01.2027
Index
80/02 Forstrecht
Text
Maßnahmen
§ 3.Paragraph 3,
Unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß § 1 kommen insbesondere folgende Förderungsmaßnahmen in Betracht: Unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß Paragraph eins, kommen insbesondere folgende Förderungsmaßnahmen in Betracht:
Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen;
Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder;
Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust;
Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz;
Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme;
Maßnahmen zur Waldbrandprävention;
Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen;
Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“;
Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz;
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald.
Schlagworte
Nasslager
Im RIS seit
29.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20011241
Dokumentnummer
NOR40225203