Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.11.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
INVÜG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Umsetzung von Unionsrecht
§ 8.Paragraph 8,
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen sowie des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits.
Im RIS seit
31.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2025
Gesetzesnummer
20011091
Dokumentnummer
NOR40270751