Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025,
BG
Paragraph 8
01.11.2025
INVÜG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen sowie des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits.
31.10.2025
20011091
NOR40270751