(7)Absatz 7,Dieses Bundesgesetz mit Ausnahme der §§ 6 Abs. 1, 7, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 8 zweiter Satz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.Dieses Bundesgesetz mit Ausnahme der Paragraphen 6, Absatz eins, 7, 8, Absatz 2 und 9 Absatz 8, zweiter Satz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.