Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SH-GG
Index
67 Versorgungsrecht
Text
Ziele
§ 1.Paragraph eins,
Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen
zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,
integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und
insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.
Im RIS seit
23.05.2019
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2024
Gesetzesnummer
20010649
Dokumentnummer
NOR40214600