Kurztitel

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2019

Abkürzung

SH-GG

Index

67 Versorgungsrecht

Text

Ziele

Paragraph eins,

Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen

  1. Ziffer eins
    zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,
  2. Ziffer 2
    integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und
  3. Ziffer 3
    insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2024

Gesetzesnummer

20010649

Dokumentnummer

NOR40214600