Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
23.05.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, BGBl. III Nr. 135/2018, sowie die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 59, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 144 vom 07.06.2017 S. 38. Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, sowie die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511 aus 2014, über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, Amtsblatt Nummer L 150 vom 20.05.2014 Seite 59, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 144 vom 07.06.2017 Seite 38.
Im RIS seit
22.05.2019
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20010647
Dokumentnummer
NOR40214553