Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2019,
BG
Paragraph eins
23.05.2019
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, sowie die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511 aus 2014, über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, Amtsblatt Nummer L 150 vom 20.05.2014 Seite 59, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 144 vom 07.06.2017 Seite 38.
13.04.2021
20010647
NOR40214553