Bundesrecht konsolidiert

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Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen § 3

Kurztitel

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 85/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

22.12.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Anweisung der Mittel

Paragraph 3,

Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden entsprechend der im Gesetz festgelegten Aufteilung im Dezember 2018 zur Anweisung gebracht und unterliegen einer Endabrechnung im Folgejahr.

Im RIS seit

21.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2018

Gesetzesnummer

20010523

Dokumentnummer

NOR40210387

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2018/85/P3/NOR40210387

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