Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2018,
BG
Paragraph 3
22.12.2018
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden entsprechend der im Gesetz festgelegten Aufteilung im Dezember 2018 zur Anweisung gebracht und unterliegen einer Endabrechnung im Folgejahr.
21.12.2018
20010523
NOR40210387