Bundesrecht konsolidiert

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Bundesvergabegesetz 2018 § 79

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 65/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 79

Inkrafttretensdatum

21.08.2018

Außerkrafttretensdatum

28.02.2026

Abkürzung

BVergG 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise

Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

Paragraph 79,

Unbeschadet des Paragraph 21, Absatz eins, muss die Eignung spätestens

  1. Ziffer eins
    beim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,
  2. Ziffer 2
    beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist,
  3. Ziffer 3
    beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  4. Ziffer 4
    beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft grundsätzlich zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist,
  5. Ziffer 5
    beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  6. Ziffer 6
    beim offenen Wettbewerb zum Zeitpunkt der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten,
  7. Ziffer 7
    beim nicht offenen Wettbewerb zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist,
  8. Ziffer 8
    beim geladenen Wettbewerb zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten,
  9. Ziffer 9
    bei der Rahmenvereinbarung zum jeweils relevanten Zeitpunkt gemäß der gewählten Verfahrensart zum Abschluss der Rahmenvereinbarung gemäß Ziffer eins bis 5 sowie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, und
  10. Ziffer 10
    beim dynamischen Beschaffungssystem zum Zeitpunkt der Zulassung zum dynamischen Beschaffungssystem sowie zum Zeitpunkt jeder gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Paragraph 162
vorliegen.

Im RIS seit

04.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010295

Dokumentnummer

NOR40206780

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2018/65/P79/NOR40206780

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