Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2018
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 40
Inkrafttretensdatum
21.08.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BVergG 2018
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen
aufgrund eines dynamischen BeschaffungssystemsEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen, aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 40.Paragraph 40,
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird. Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den Paragraphen 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird.
Im RIS seit
04.09.2018
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20010295
Dokumentnummer
NOR40206741