Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 65/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
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97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen
aufgrund eines dynamischen BeschaffungssystemsEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen, aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 40.Paragraph 40,
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird. Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den Paragraphen 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird.