in der Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union abgefasst sein, in dem das Zahlungskonto angeboten wird, oder in einer anderen Sprache, auf die sich Verbraucher und Zahlungsdienstleister gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 lit. c ZaDiG geeinigt haben;in der Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union abgefasst sein, in dem das Zahlungskonto angeboten wird, oder in einer anderen Sprache, auf die sich Verbraucher und Zahlungsdienstleister gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, Litera c, ZaDiG geeinigt haben;