Bundesrecht konsolidiert

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Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen § 2

Kurztitel

Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 4/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UDRBG

Index

31/03 Bundeshaftung, Anleihen

Text

Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in privatrechtlichen Vereinbarungen

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,In privatrechtlichen Vereinbarungen, die auf die SMR-Bund in dieser oder einer anderen Bezeichnung referenzieren, tritt mit 1. April 2015 an deren Stelle die UDRB.
  2. Absatz 2,Für Vereinbarungen, die vor dem 1. April 2015 abgeschlossen wurden, gilt die UDRB unter Berücksichtigung eines von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) per Verordnung festzulegenden Korrekturwertes.
  3. Absatz 3,Die OeNB hat die Verordnung zur Festlegung des Korrekturwertes spätestens mit der ersten Veröffentlichung der UDRB zu erlassen. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt kundzumachen und auf der Website der OeNB zu veröffentlichen.
  4. Absatz 4,Die Absatz eins, und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die Vertragsparteien für den Wegfall der SMR-Bund Abweichendes vereinbart haben oder vereinbaren.

Im RIS seit

14.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015

Gesetzesnummer

20009069

Dokumentnummer

NOR40167776

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2015/4/P2/NOR40167776

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