Absatz eins,In privatrechtlichen Vereinbarungen, die auf die SMR-Bund in dieser oder einer anderen Bezeichnung referenzieren, tritt mit 1. April 2015 an deren Stelle die UDRB.
Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2015,
Paragraph 2
01.01.2015