Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Druckgerätegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
20.04.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Konformitätsbewertungsverfahren für das Inverkehrbringen
§ 5.Paragraph 5,
Vor dem Inverkehrbringen sind druckführende Geräte gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. Mit den Konformitätsbewertungsverfahren werden die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben von Hersteller und Konformitätsbewertungsstelle festgelegt. Höhere Gefahrenpotentiale erfordern aufwendigere Qualitätssicherungsmaßnahmen oder umfangreichere Einbeziehung von Konformitätsbewertungsstellen in das Konformitätsbewertungsverfahren. Vor dem Inverkehrbringen sind druckführende Geräte gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, 2 und 3 einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. Mit den Konformitätsbewertungsverfahren werden die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben von Hersteller und Konformitätsbewertungsstelle festgelegt. Höhere Gefahrenpotentiale erfordern aufwendigere Qualitätssicherungsmaßnahmen oder umfangreichere Einbeziehung von Konformitätsbewertungsstellen in das Konformitätsbewertungsverfahren.
Schlagworte
Prüfaufgabe, Inspektionsaufgabe
Im RIS seit
05.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016
Gesetzesnummer
20009418
Dokumentnummer
NOR40177571