Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Druckgerätegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
20.04.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zweck
§ 1.Paragraph eins,
Mit diesem Gesetz werden sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmen für druckführende Geräte zum Schutz von Leben und Gesundheit von Personen sowie von Sachgütern festgelegt. Bei Dampfkesseln ist weiters auf die optimale Energienutzung Bedacht zu nehmen.
Im RIS seit
05.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016
Gesetzesnummer
20009418
Dokumentnummer
NOR40177567