Kurztitel

Druckgerätegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.04.2016

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Zweck

Paragraph eins,

Mit diesem Gesetz werden sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmen für druckführende Geräte zum Schutz von Leben und Gesundheit von Personen sowie von Sachgütern festgelegt. Bei Dampfkesseln ist weiters auf die optimale Energienutzung Bedacht zu nehmen.