Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit § 1

Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 144/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Dem Land Salzburg wird aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich im Jahr 2016 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt.
  2. Absatz 2,Der Zweckzuschuss ist im Zusammenhang mit dem Jubiläum 2016 anlässlich der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich zu verwenden.
  3. Absatz 3,Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für den genannten Zweck bestimmt.

Im RIS seit

15.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2015

Gesetzesnummer

20009388

Dokumentnummer

NOR40176847

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2015/144/P1/NOR40176847

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