Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.12.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dem Land Salzburg wird aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich im Jahr 2016 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt.
(2)Absatz 2,Der Zweckzuschuss ist im Zusammenhang mit dem Jubiläum 2016 anlässlich der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich zu verwenden.
(3)Absatz 3,Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für den genannten Zweck bestimmt.
Im RIS seit
15.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2015
Gesetzesnummer
20009388
Dokumentnummer
NOR40176847