Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.12.2015

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dem Land Salzburg wird aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich im Jahr 2016 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt.
  2. Absatz 2,Der Zweckzuschuss ist im Zusammenhang mit dem Jubiläum 2016 anlässlich der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich zu verwenden.
  3. Absatz 3,Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für den genannten Zweck bestimmt.