Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
14.08.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AStG
Index
22/03 Außerstreitverfahren
Beachte
Ist erst mit 9. Jänner 2016 anzuwenden (vgl. § 31).
Text
Verfahrenskosten
§ 13.Paragraph 13,
Die Teilnahme am Verfahren ist für die Parteien, sofern nicht gesetzlich oder in den jeweiligen Verfahrensregeln im Einklang mit § 6 Abs. 5 etwas anderes vorgesehen ist, kostenlos. Die Teilnahme am Verfahren ist für die Parteien, sofern nicht gesetzlich oder in den jeweiligen Verfahrensregeln im Einklang mit Paragraph 6, Absatz 5, etwas anderes vorgesehen ist, kostenlos.
Im RIS seit
18.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Gesetzesnummer
20009242
Dokumentnummer
NOR40173794