Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2015,
BG
Paragraph 13
14.08.2015
AStG
22/03 Außerstreitverfahren
Ist erst mit 9. Jänner 2016 anzuwenden vergleiche Paragraph 31,).
Die Teilnahme am Verfahren ist für die Parteien, sofern nicht gesetzlich oder in den jeweiligen Verfahrensregeln im Einklang mit Paragraph 6, Absatz 5, etwas anderes vorgesehen ist, kostenlos.
14.06.2018
20009242
NOR40173794