an den Ausschuss das Ersuchen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a des Übereinkommens, die Kriterien gemäß Art. 107 Abs. 5 lit. b der Richtlinie 2014/59/EU zu berücksichtigen, stellen.an den Ausschuss das Ersuchen gemäß Artikel 5, Absatz eins, Litera a, des Übereinkommens, die Kriterien gemäß Artikel 107, Absatz 5, Litera b, der Richtlinie 2014/59/EU zu berücksichtigen, stellen.